Das war's mit allen 2G- und 3G-Regeln. Und auch die Maskenpflicht ist in vielen Bereichen Geschichte. Viele hatten auf diesen Moment gewartet, andere erfüllte er aber auch mit gewisser Sorge: Die Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung wächst. Die Länder halten die Wegfall der meisten Corona-Regeln, darunter auch die Maskenpflicht in Innenräumen, für falsch. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mahnt zur Vorsicht bei den hohen Zahlen. Die meisten Corona-Regeln blieben in den Bundesländern nur noch bis zum 2. April bestehen. Doch was gilt jetzt?
  • Wo gilt seit 2. April Maskenpflicht?
  • In welchen Bundesländern wird die sogenannte „Hotspot-Regel“ angewandt?
  • Was bedeutet die Hotsport-Regel?
  • Alle Infos zu den geplanten Maßnahmen im April

Rechtsgrundlage für Corona-Regeln läuft wie geplant aus

Am Wochenende des 2. und 3. April lief wie geplant die bisherige Rechtsgrundlage für viele bundesweit geltende Corona-Beschränkungen aus, eine Verlängerung wird es nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht geben. Ein Antrag mehrerer Bundesländer, das Infektionsschutzgesetz erneut entsprechend zu ändern, sei bei den Beratungen der Gesundheitsminister der Länder am Montag abgelehnt worden, sagte der SPD-Politiker in Berlin nach den Gesprächen.
Seit Sonntag, 3. April 2022,  sind nach dem kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist Maskenpflichten nur noch begrenzt möglich, etwa in Kliniken oder Pflegeheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Masken in Geschäften oder Schulen und 2G- oder 3G-Zutrittsregeln, kann es zwar auch noch geben, aber nur noch regional, wenn das jeweilige Landesparlament eine besonders kritische Corona-Lage dort feststellt (Hotspot-Regel).

Lauterbach: Länder sollen Hotspot-Regelungen in Kraft setzen

Karl Lauterbach verteidigte die Rechtslage: „Wenn es eine nationale Überforderung des Gesundheitssystems durch die Pandemie nicht gibt, sind auch nationale Regeln nicht mehr durchführbar.“ Er habe erneut an die Länder appelliert, Hotspot-Regelungen in Kraft zu setzen. Auch für ganze Bundesländer sei das möglich. Bisher sind nur aus Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Pläne dafür bekannt. Die Zahlen seien auf sehr, sehr hohem Niveau, die Krankenhäuser zum Teil sehr stark belastet. Das sei eine unbefriedigende Situation, die sich noch lange hinziehen könne. „Somit muss die Losung der Stunde die sein, dass wir die Regel, die wir haben, nutzen und nicht eine Regel, die rechtlich nicht mehr erhältlich ist beklagen.

Corona Regeln seit 2. April: Das sagt das Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag und der Bundesrat haben Mitte März das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Damit sollen ab dem 20. März die allermeisten Corona-Regeln fallen, nur noch ein Basisschutz sollte es geben. Damit die Länder sich aber auf diese neuen Regeln vorbereiten konnten, gab es eine Übergangsfrist bis zum 2. April. Von diesem haben nahezu alle Bundesländer Gebrauch gemacht, sodass fast überall noch Zugangsbeschränkungen, Maskenpflichten und 3G-Regelungen gelten.
Der 2. April rückt aber immer näher. Immer mehr Länder verkünden jetzt, was ab diesem Datum in ihrem Bundesland gelten soll. Ein Flickenteppich kündigt sich an, denn: Das neue Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass nur in sogenannten „Hotspots“ schärfere Maßnahmen von den Ländern beschlossen werden können. Das Gesetz klärt jedoch nicht, ob zum Beispiel ein ganzes Bundesland zu einem Hotspot erklärt werden könnte.
Ab 2. April sollen also laut Infektionsschutzgesetz nur noch folgende Regeln gelten:
  • Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Maskenpflicht im ÖPNV
  • lokale Regeln je nach Infektionslage
Alles weitere (Maskenpflicht in Innenräumen, 3G oder 2G-Regeln) soll wegfallen.

So läuft es mit der Quarantäne

Auch wenn die meisten Vorschriften fallen, gibt es bei den Quarantänevorschriften laut Landessozialministerium zunächst keine Änderungen. Wer positiv getestet ist, geht sieben Tage in Quarantäne und kann sich dann frei testen. Ohne Test dauert die Quarantäne zehn Tage. Kontaktpersonen, die dreimal geimpft oder in den vergangenen drei Monaten genesen oder zum zweiten Mal geimpft worden sind, müssen nicht in Quarantäne. Jedoch haben die Gesundheitsminister der Länder den Bund aufgefordert, die Quarantäneregeln zu überprüfen.

Neue Regeln ab 2. April: Das gilt Bayern, MV, Sachsen und Co.

Die Länder haben sich lautstark gegen das neue Gesetz gewehrt. Sie kritisieren, dass das Gesetz den Instrumentenkasten der Länder verkleinert. Aus diesem Grund tüfteln die Bundesländer aktuell an den neuen Verordnungen, die ab dem 2. April gelten sollen.
Hier ein Überblick der geplanten Corona-Regeln in den Bundesländern (wird laufend aktualisiert):

Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat sich wegen weiter hoher Ansteckungszahlen energisch gegen den Wegfall fast aller Corona-Schutzmaßnahmen gewehrt - doch seit Sonntag 3. April ist es soweit. Dann müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden und die Zugangsbeschränkungen fallen weg. Die Landesregierung aus Grünen und CDU sieht die Verantwortung beim Bund, der den Ländern die Rechtsgrundlage für diese Auflagen entzogen habe.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) appellierte an die Menschen im Land, freiwillig in Innenräumen Maske zu tragen.

Bayern

Trotz landesweit extrem hoher Corona-Inzidenzen soll Bayern nicht zum Hotspot erklärt werden - damit enden am Wochenende die meisten Corona-Beschränkungen. „Wir werden auch keine Hotspots jetzt für ganz Bayern machen. Jedenfalls auf absehbare Zeit nicht„, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag am Rande eines Termins auf dem Münchner Viktualienmarkt. Bayern werde aber weiter die Infektionslage beobachten. Zugleich betonte er: „Wir haben jetzt in Deutschland echt keine verlässliche Grundlage mehr für den Fall, dass es noch schwieriger wird.“ Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen am nächsten Wochenende. Es bleiben dann nur noch die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken sowie eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen. Im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fällt die Maskenpflicht weg.

Brandenburg

Voraussichtlich sollten Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen zunächst bis Ende April fortbestehen, um besonders gefährdete Gruppen zu schützen, teilte Regierungssprecher Florian Engels am Montag, 28.03., auf Anfrage mit.
So soll es eine Maskenpflicht weiter in geschlossenen Räumen in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge geben. Auch im öffentlichen Nahverkehr soll weiter eine Maske getragen werden. In den Schulen soll es keine Maskenpflicht mehr geben.
Testpflichten sollen weiter bestehen für nicht-immunisierte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie für nicht-immunisierte Schüler und Lehrkräfte. Auch in den Kitas und Krippen sollen weiter Testpflichten für nicht immunisierte Kinder und Erzieherinnen gelten.

Bremen

Bremen wird die Corona-Regeln ab dem 2. April lockern. Es wird keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen gelten. In Schulen und Kitas soll aber weiter getestet werden. Alles weitere wird aufgehoben, zunächst bis zum 30. April.

Hamburg

In Hamburg soll die Maskenpflicht in Innenräumen auch über den 2. April hinaus gelten. Dafür müsste das Land aber als Hotspot deklariert werden, was noch nicht geschehen ist. Ansonsten würden alle Corona-Regeln fallen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sollen wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte bei Gaststättenbesuchen auch noch den April über gelten. Wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin mitteilte, sollen die zunächst bis zum 2. April befristeten Übergangsregelungen bis zum 27. April fortdauern. Ein entsprechender Antrag werde dem Landtag zu seiner Sondersitzung am Donnerstag vorgelegt.
3G in bestimmten Bereichen und Maskenpflicht im Einzelhandel sollen also weiterhin gelten.

Niedersachsen

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil würde gern sein ganzes Bundesland zum Corona-Hotspot erklären, um damit einige Corona-Regeln über den 2. April hinaus verlängern zu können. Ihm seien aber durch das Bundesinfektionsschutzgesetz die Hände gebunden, sagte der SPD-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).
„Es bräuchte schon entweder ein besonders gefährliches Virus, was wir momentan zum Glück nicht haben. Oder das Kriterium der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems müsste erfüllt sein. Auch das aber sehen wir einstweilen nicht“, sagte Weil und fügte hinzu: „Sorry, aber wenn ich könnte, würde ich für Niedersachsen sehr gerne beispielsweise an der allgemeinen Maskenpflicht festhalten. Aber bei einem nüchternen Blick auf den Gesetzestext gibt das die derzeitige Situation nun einmal nicht her.“ Der Wegfall der Maßnahmen scheint also ab 2. April in Niedersachsen zu stehen.

Saarland

Im Saarland werden die Corona-Regeln nach Ansicht von Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am 2. April wegfallen. Nach dem 2. April müssen nach dem Gesetz auch im Saarland unter anderem Maskenpflicht in Schulen und im Einzelhandel sowie die meisten Zugangsregelungen nach Impf- und Teststatus fallen, es sei denn, das Landesparlament erklärt das Land oder Teile angesichts der Corona-Lage zum Hotspot. Dafür sieht Hans aber keine Möglichkeit.

Sachsen

Auch in Sachsen sollen die meisten Corona-Regeln wegfallen. Nach den aktuellen Plänen der Landesregierung sollen ab Anfang April im Gesundheits- und Sozialwesen die FFP-2-Maskenpflicht sowie die Testpflicht bestehen bleiben. Auch in Schulen soll weiter getestet werden, hier fällt das Masken-Tragen aber weg. Für welche anderen Maßnahmen es nur eine „dringende Empfehlung“ geben soll, will das Kabinett noch bis zur Beschlussfassung in der kommenden Woche festlegen.

Maskenpflicht nach dem 2. April: Was gilt?

Insbesondere die Maskenpflicht, die laut Infektionsschutzgesetz gekippt werden kann, sorgt für Aufsehen? Wo wird künftig überhaupt noch das Tragen einer Maske verpflichtend sein? Dazu gibt es hier einen eigenen Artikel, der aufklären soll:

Corona in Deutschland: Länder wollen Regeln vier Wochen länger behalten

Angesichts der Rekordinfektionszahlen fordern die Gesundheitsminister von fünf Bundesländern eine Verlängerung der noch bis 2. April möglichen strengeren Corona-Maßnahmen um vier Wochen. Das würde den Ländern ermöglichen, die noch geltenden Schutzmaßnahmen beizubehalten, ohne dass dafür Beschlüsse der Landesparlamente notwendig seien, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Zugleich forderte Laumann mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen den Bund auf, die noch offenen Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung zeitnah zu klären. Es müsse eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise sichergestellt werden. Die Minister hätten eine Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz beantragt, die voraussichtlich kommenden Montag stattfinde.