Corona in Baden-Württemberg und Bayern: Hotspot-Regelung und Maskenpflicht: Forderung nach bundesweiten Maßnahmen abgelehnt

Baden-Württemberg möchte strengere Corona-Regeln beibehalten. Wie das gehen soll, ist vor der Konferenz der Gesundheitsminister am Montag, 28.03.22, noch unklar. Wird das Land zum Hotspot?
Marijan Murat/dpaBaden-Württemberg, Bayern und drei weitere Länder sind mit dem Vorstoß gescheitert, die bestehenden Corona-Regeln samt Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bundesweit um vier Wochen zu verlängern.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Montag nach einer Schalte mit seinen Länder-Kollegen, der Antrag der fünf Bundesländer sei abgelehnt worden. Ebenso lehnte Lauterbach die Forderung aus dem Südwesten und mehreren Bundesländern ab, die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz nachzubessern. „Die Länder verlangen ein Gesetz, was rechtlich nicht geht“, sagte der SPD-Politiker. Stattdessen forderte er die Länder auf, sich ein Beispiel an Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu nehmen und nun schnell die Hotspot-Regelung zu nutzen. „Die Länder haben das Recht und die Pflicht, die Bürger zu schützen“, sagte Lauterbach.
Kritik an der Hotspot-Regelung aus BW und Bayern
Die grün-schwarze Landesregierung im Südwesten hält die Hotspot-Regelung aus dem Bundesgesetz dagegen für nicht umsetzbar – weder auf Landes- noch auf Kreisebene sei das rechtlich sicher anwendbar. Daran änderten auch Lauterbachs Hinweise vom Montag nichts mehr, hieß es in Koalitionskreisen. Das würde bedeuten, dass nach der Übergangsfrist bis zum 2. April wie erwartet nahezu keine Schutzmaßnahmen mehr verhängt werden. Daher beraten die Spitzen von Grünen und CDU am Dienstag im Koalitionsausschuss das weitere Vorgehen, dann soll das Kabinett entscheiden.
Lauterbach erklärte zuvor, es gebe vier Kriterien, mit denen die Länder in der Lage sein sollten, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten.
Forderung nach Überarbeitung im Infektionsschutzgesetz
Man sei sich in der Koalition einig, dass die im Bundesgesetz vorgesehene Hotspot-Regelung rechtlich nicht umsetzbar sei, hieß es am Montag aus Koalitionskreisen. Eine rechtliche Prüfung des Sozialministeriums hatte zuvor ergeben, dass eine regionale Hotspot-Regelung nicht infrage komme. Die Voraussetzungen, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes formuliert werden, würden im Südwesten nicht erfüllt. Anders als etwa in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Regelung nach dem 2. April greifen soll, sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden.
Auch die Bayerische Staatsregierung möchte beispielsweise die Maskenpflicht im Handel oder in Freizeiteinrichtungen verlängern. Die Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass ganz Bayern zum Hotspot erklärt werden müsste, da sonst die Rechtsgrundlage für entsprechenden Schutzmaßnahmen fehlen würde.
Corona-Regeln sollten eigentlich nach dem 2. April fallen
Hintergrund für die Diskussion ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, welche die Ampel-Koalition im Bund unter offenem Protest der Länder vor kurzem in Kraft gesetzt hatte. Bis zum 2. April können alle Länder noch eine Übergangsfrist nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Danach fallen auch im Südwesten nach bisherigem Stand so gut wie alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen weg.
