Corona 3G am Arbeitsplatz: Das gilt aktuell seit 20. März bei der Arbeit

Die Corona-Regeln wurden bundesweit gelockert im März. Was gilt für 3G am Arbeitsplatz?
Sina Schuldt/dpaAuch wenn eine Reihe von Corona-Auflagen nun ausgelaufen ist - von einem „Freedom Day“ kann keine Rede sein. Die Länder wollen die Übergangsfrist bis Anfang April nutzen. Doch kam es schon vor dem 20. März 2022 und ab dem Datum selbst zu weitreichenden Lockerungen. Die 3G-Regel wurde für viele Bereiche aufgehoben.
Was gilt für die Arbeit? Gilt am Arbeitsplatz nach wie vor 3G? Ist eine Aufhebung dieser Corona-Regel für alle Arbeitgeber verpflichtend? Hier gibt es alle Infos dazu im Überblick.
3G-Regel am Arbeitsplatz: Was gilt seit 20.03.2022?
Die 3G-Regeln am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln hatten knapp vier Monate lang gegolten. Der Zugang zum Arbeitsplatz war in dieser Zeit nur jenen Arbeitnehmern möglich, die geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Damit sollte das Infektionsrisiko gesenkt werden
Die Corona-Regel „3G„ wurde bundesweit für den Arbeitsplatz aufgehoben. Das bedeutet die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz gilt seit 20. März 2022 nicht mehr. Ausgenommen sind sensible Bereiche, etwa Schulen und Kitas.
Kritik an Lockerung der Corona-Regeln am Arbeitsplatz
Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, fordert eine rasche Rücknahme der Corona-Lockerungen. „Wir haben Rekord-Inzidenzen, und im Herbst kann sich die Lage noch einmal verschlechtern“, sagte Hoffmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Ich plädiere dafür, das Infektionsschutzgesetz und auch die Covid-Arbeitsschutzverordnung rasch nachzuschärfen. Wir dürfen nicht riskieren, dass der Arbeitsplatz wieder zu einem Infektionsherd wird.“
Das Ende der 3G-Regel am Arbeitsplatz gehört zu Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte.
