Heute debattiert der Bundestag am Nachmittag des 26.01.22 erstmals ausführlich über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland. Ihre Befürworter sehen darin eine nötige Maßnahme, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Die Gegner bezweifeln die Notwendigkeit einer solchen Pflicht. Schon fest steht mittlerweile, dass im Gesundheitswesen eine Impfpflicht eingeführt wird. Die Impfpflicht in der Pflege und in Krankenhäusern gilt ab 15. März 2022. Aber wie genau wird dieses Vorhaben umgesetzt?
- Für wen gilt die Impfpflicht ab Mitte März?
- Welcher Impfstoff steht zur Verfügung?
- Kommt bald die allgemeine Impfpflicht?
Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Ab wann gelten die aktuellen Beschlüsse für Kliniken und Pflegeheime?
In einem gemeinsamen Beschluss nach einer Schaltkonferenz der Ressortchefs am Samstag wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten, gemeinsam mit den Bundesländern „unverzüglich“ alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären, etwa für wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Kritiker hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere Arbeitskräfte verloren gehen könnten.
Bis Ende März könne das Gesetz beschlossen sein, sagte Dahmen. "Dann brauchen wir das zweite Quartal, um sehr intensiv zu impfen. Dann kann die Impfpflicht im Juli oder August in Kraft sein", sagte der Grünen-Politiker der "BamS".
Im Bundestag soll ohne Fraktionszwang über die Impfpflicht abgestimmt werden, die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Die Anträge sollen fraktionsübergreifend erarbeitet werden. CDU und CSU im Bundestag wollen nach derzeitigem Stand keinen eigenen Antrag zur Einführung einer Impfpflicht vorlegen.
Allgemeine Impfpflicht ab 50 Jahren – Entwurf zur Impfpflicht-Debatte im Bundestag
Eine Gruppe von Abgeordneten der Regierungsfraktionen will noch vor der für Mittwoch, 26.01.22 geplanten Debatte im Bundestag zur Impfpflicht einen eigenen Entwurf vorlegen. Der Entwurf sehe eine generelle Impfpflicht für alle Menschen ab 50 Jahren und eine verpflichtende Impfberatung vor, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Montag aus Parlamentskreisen. Ungeimpfte Angehörige dieser Altersgruppe müssten sich dann zunächst ärztlich über eine Corona-Impfung beraten lassen. Der Entwurf befinde sich in der Endabstimmung zwischen Abgeordneten der FDP, der Grünen und der SPD, hieß es weiter. Möglicherweise könne er noch am Montag vorgelegt werden. Die Federführung der Arbeiten an dem Entwurf liegt bei dem FDP-Gesundheitsexperten Andrew Ullmann. Der Bundestag will am Mittwoch in einer Orientierungsdebatte über die Details einer Impfpflicht beraten. Seit mehreren Wochen liegt bereits ein Gruppenantrag von Abgeordneten vor, die eine Impfpflicht ablehnen. Zudem ist ein weiterer Gruppenantrag mit einer weit reichenden Impfpflicht für alle Menschen ab 18 Jahren in Arbeit.
Novavax oder mRNA-Impfstoff? Das steht Klinik- und Pflegepersonal bevor
Die Gesundheitsminister hatten gefordert, dass ungeimpften Klinik- oder Pflege-Beschäftigten, die ab März bereits der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, bevorzugt der bald zur Verfügung stehende Impfstoff Novavax angeboten werden soll. Er gilt als eine Art Totimpfstoff und könnte damit nicht den Vorbehalten mancher Impfskeptiker gegen die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna unterliegen. Außerdem wurden von Seiten der Länder mehr Informationen zur konkreten Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefordert. Die Gesundheitsministerinnen und -minister sprachen sich im Vorfeld für die Prüfung eines mehrstufigen Verfahrens aus, so dass ungeimpfte Beschäftigte nicht sofort mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden müssten.
Die Gesundheitsminister fordern nun eine Prüfung, ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten. Die Gesundheitsministerkonferenz sieht es in ihrem Beschluss zudem „als erforderlich an, den Impfstoff von Novavax prioritär an bisher nicht geimpfte Beschäftigte in den betroffenen Einrichtungen zu verimpfen“. Novavax soll ab Ende Februar erhältlich sein. Der Impfstoff könnte für Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.
Impfpflicht im Krankenhaus und in der Pflege: Personalmangel wird erwartet
Zwei Drittel der Krankenhäuser (66 Prozent) rechnen einer Umfrage zufolge mit Einschränkungen bei der Patientenversorgung, wenn ab 16. März ungeimpftes Personal nicht mehr beschäftigt werden darf. Durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht kämen Probleme auf die Patientenversorgung zu, sagte der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Gerald Gaß dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Montag). Laut der repräsentativen Umfrage der DKG sind durchschnittlich 89 Prozent der Klinik-Beschäftigten, die direkt mit Patienten zu tun haben, mindestens zweimal gegen Corona geimpft. Differenziert nach Berufsgruppen seien die Impfquoten im Pflegedienst der Krankenhäuser mit durchschnittlich 95 Prozent am höchsten. Bei der Intensivpflege betrage die Quote allerdings nur 87 Prozent. Die Impfquote bei den Ärzten liege genau auf dem Durchschnittswert von 89 Prozent. In der Gesamtbevölkerung sind 83,6 Prozent der über 18-Jährigen vollständig geimpft. Gaß betonte, die Gesundheitsämter müssten nach dem 15. März einheitlich und mit angemessenen Übergangsfristen das weitere Verfahren umsetzen. Er forderte zudem die umgehende Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht.
Allgemeine Impfpflicht in Deutschland: Kontollen, Bußgelder und Co.
Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünenfraktion und Mit-Initiator des Antrags für eine allgemeine Impfpflicht, hat sich erstmals umfassend zur möglichen Ausgestaltung einer Impfpflicht geäußert. Er sei für eine Impfpflicht ab 18 Jahren, sagte Dahmen der "Bild am Sonntag" (BamS). Aus seiner Sicht solle die Impfpflicht ab Sommer gelten. Auch aufgrund der Gefahr von langfristigen Schäden durch Covid-19 sei es wichtig, dass sich alle Altersgruppen impfen lassen, mahnte Dahmen. Aus seiner Sicht solle sich jeder Erwachsene dreimal gegen das Coronavirus impfen lassen. "Der aktuelle wissenschaftliche Stand ist, dass man mit drei Impfungen sehr, sehr gut vor einer schweren Erkrankung geschützt ist", sagte Dahmen der "BamS". Alle weiteren Auffrischungsimpfungen würde er zwar medizinisch empfehlen, "aber nicht vorschreiben".
Wer sich trotz Impfpflicht nicht impfen lasse, solle mit einem Bußgeld rechnen müssen, sagte Dahmen weiter. Er plädiere für ein Bußgeld in mittlerer dreistelliger Höhe. "Bevor das fällig wird, sollte den ungeimpften Personen allerdings eine Frist von etwa sechs Wochen eingeräumt werden, um die Impfung nachzuholen", empfahl er. Gegen "besonders Uneinsichtige" sollten immer wieder Bußgelder verhängt werden. Es müsse verhindert werden, "dass sich Leute einfach freikaufen". Haftstrafen lehne er aber ab. Andere Sanktionen würden reichen.
Impfpflicht ab März? Was Karl Lauterbach und Markus Söder dazu sagen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat dagegen die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Coronavirus Mitte März bekräftigt. „Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sorgen dafür, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im März greift und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Omikron-Welle“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag).
Er erteilte damit Forderungen eine klare Absage, die geplante Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu überdenken. „Wenn bis dahin alle Angestellten in medizinischen Einrichtungen geimpft sind, kann das Virus ältere und kranke Menschen nicht mehr so leicht treffen. Dass wieder massenweise Pflegebedürftige an Corona sterben, müssen wir mit allen Mitteln verhindern“, betonte der SPD-Politiker.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte ein Umdenken in Sachen Impfpflicht: Es wäre von Anfang an besser gewesen, eine allgemeine Impfpflicht für alle anstatt nur für einzelne Gruppen einzuführen. "Wir wollen nicht, dass es im Pflege- und Krankenhausbereich zu Verlusten an Pflegekapazitäten kommt", warnte der Ministerpräsident in der "Augsburger Allgemeinen" (Montag). Es wäre aus seiner Sicht in höchstem Maße kontraproduktiv, wenn das Abwandern von Pflegekräften wegen der Impfpflicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen würde. Der Bund sollte deshalb noch einmal ein einheitliches Datum für alle prüfen.
Impfpflicht für alle 2022: Welches Gesetz plant der Bundestag
Aus der Bundesregierung wird es laut Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) „ausdrücklich keinen Gesetzentwurf“ zur Einführung einer Impfpflicht geben. Das strittige Thema gehöre in die Mitte des Parlaments, sagte Lindner am Samstag bei einem digitalen Parteitag der NRW-FDP. Wenn Gegner der Impfpflicht sähen, dass diese Frage nicht einfach von einer Regierungsmehrheit entschieden, sondern das Pro und Kontra sorgfältig abgewogen werde, habe das „eine befriedende Wirkung auf die Gesellschaft insgesamt“.
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Der FDP-Politiker kritisierte: „Es gibt diese Erzählung von CDU und CSU, die Ampel müsse einen Gesetzentwurf zur Impfpflicht vorlegen.“ Dieser Forderung schließe sich die FDP nicht an: „Es ist ausdrücklich keine Koalitionsfrage.“ Tatsächlich gebe es ganz unterschiedliche Positionen - von der Befürwortung einer allgemeinen Impfpflicht über eine Altersgrenze bis hin zur Ablehnung. Er sei gespannt daher auf die „Orientierungsdebatte“ in der kommenden Woche im Bundestag.
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