Cannabis unter 18
: Das gilt für Jugendliche, Kinder und Familien ab 1.4.

Mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes wird der bisherige Umgang mit Besitz, Anbau Konsum von Joints auf den Kopf gestellt. Was gilt künftig für Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren? Die Regeln rund um das Alter in der Übersicht.
Von
David Hahn
Berlin
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Die Regelungen zum Cannabis-Konsum rund um das Alter gibt es hier.

Hannes P Albert/dpa

Ab dem Ostermontag, dem 1. April, darf in Deutschland auch außerhalb der medizinischen Verschreibungspflicht legal gekifft werden. Cannabis wird ab da an im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Zwar ist der Umgang mit Cannabis künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten – es gibt allerdings Ausnahmen, die den Besitz, den Anbau und die Weitergabe regeln. Generell nicht verboten ist der Eigenkonsum. Doch ab welchem Alter wird kiffen legal? Was gilt für Kinder und Jugendliche? Darf man in der Familie Cannabis rauchen? Die Regelungen beim Kiffen rund um das Alter in der Übersicht.

Kiffen unter 18: Regeln mit Kindern und Jugendlichen

Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen ist verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr. Untersagt wird Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Zunächst waren 200 Meter angedacht. Der Anbau von Cannabis-Pflanzen ist für unter 18-jährige ebenfalls verboten.

Ab 18: Was genau ist für Volljährige möglich?

Erlaubt wird der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Anbauvereinigungen ebenfalls ab 18

Zum 1. Juli erlaubt werden auch „Anbauvereinigungen“. Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben - am Tag höchstens 25 Gramm je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Die Clubs sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden, für Transporte sollen Regeln gelten.

Cannabis-Gesetz: Konsum, Besitz, Weitergabe und Handel

Mehr Informationen zu den neuen Regelungen im Zuge des Cannabis-Gesetzes gibt es hier auf unserer Cannabis-Themenseite.