Kiffen und Auto fahren: THC-Wert und Regeln für den Straßenverkehr ab dem 1. April

Bei den Auswirkungen des Freizeit-Konsums muss auf die Regeln des Verkehrsrechts geachtet werden. Die aktuellen Vorschriften im Überblick.
Sebastian Gollnow/dpaAlkohol am Steuer ist verboten. Beim Autofahren zu kiffen und fahruntauglich zu sein auch. Für beides gelten Grenzwerte, bei Cannabis gibt es aber lange Nachweiszeiten. Autofahrerinnen und Autofahrer könnten so auch noch belangt werden, wenn der Konsum tatsächlich keinen Einfluss mehr auf das Fahrverhalten hat. Die neuen Regelungen sorgen deswegen auch für Verunsicherungen darüber, was nun genau im Straßenverkehr erlaubt ist, und was nicht. Details müssen vom Gesetzgeber auch erst noch geklärt werden. Die aktuellen und zukünftig möglichen Regelungen für das Autofahren im Zusammenhang mit Cannabis gibt es hier zusammengefasst.
THC-Grenzwert: Diese Regeln gelten aktuell
Bisher ist das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt. Der THC-Wert von 1,0 ng/ml Blutserum markiert somit aktuell den Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehrsrecht. Damit ist der Wirkstoff noch Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Konsumenten fühlen sich dann zwar nicht mehr high, der Drogentest schlägt allerdings immer noch an. Somit ist man laut Versicherungsexperten bei dem aktuellen Grenzwert eigentlich nur mit komplettem Verzicht oder sehr langen Abständen zwischen Konsum und Beteiligungen am Straßenverkehr sicher. Das soll sich jedoch bald ändern.
Kiffen und Auto fahren: Debatte um künftigen THC-Wert
Aktuell gilt am Steuer ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Diskutiert wurde in Zusammenhang mit der geplanten Legalisierung auch eine mögliche Anhebung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr. Das Bundesverkehrsministerium schlug am Donnerstag, dem 28.03.2024, einen neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum vor. Bis zu diesem Wert sei die Fahrtüchtigkeit, in Berufung auf die Empfehlungen einer Expertenkommission, weiterhin gegeben. Dass dieser bei 0,0 liegen werde, war schon vor den Verhandlungen „unwahrscheinlich“. Auch Verkehrsminister Wissing teilte im Vorhinein mit, dass er kein indirektes Konsumverbot über das Verkehrsrecht wolle.
Strafen und Geldbußen: Fahrverbote und Punkte
Selbst wer ohne Ausfallerscheinungen berauscht fährt, begeht immer noch eine Ordnungswidrigkeit, wenn mit einem THC-Wert über dem Grenzwert gefahren wird. Dies könnte mit einer Geldbuße von 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten bestraft werden. Außerdem könne eine Fahrt unter Drogeneinfluss 2 bis 3 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährde oder absolut fahruntüchtig sei, begehe eine Straftat und müsse entsprechend mit noch härteren Sanktionen rechnen.
Auswirkungen auf Kasko- und Haftpflichtversicherung
Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis stellt nicht nur eine Verletzung der Verkehrsregeln dar, sondern kann auch erhebliche Konsequenzen für die Kfz-Versicherung haben: „Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis einen Unfall verursachen, handeln grob fahrlässig und verletzen damit ihre Sorgfaltspflicht“, erklärt Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte der Verti Versicherung AG. „Dies kann dazu führen, dass die Kaskoversicherung die Leistungen kürzt oder sogar ganz verweigert.“
Darüber hinaus kann die Haftpflichtversicherung Regress fordern, wenn ein Fahrer einen Unfall oder Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Das gilt auch, wenn das unter Cannabiseinfluss passiert ist: „Dies bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückfordern kann“, konkretisiert der Versicherungsexperte und ergänzt: „Umgekehrt ist die gute Nachricht, dass Unfallopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt werden, auch wenn der Unfallverursacher unter Drogen gestanden hat.“ Am besten ist es Alexander Held zufolge natürlich, es gar nicht zu so einer Situation kommen zu lassen: „Letztlich sollte verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr immer oberste Priorität haben - sowohl der eigenen Gesundheit zuliebe als auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.“
Cannabis-Gesetz: Konsum, Besitz, Weitergabe und Handel
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen im Zuge des Cannabis-Gesetzes gibt es hier auf unserer Cannabis-Themenseite.

