Cannabis
: Wo darf in Deutschland legal gekifft werden?

Zum 1. April wird Cannabis teilweise legalisiert. Beim Konsum gibt es jedoch weiterhin einiges zu beachten. Zum Beispiel auch wo genau gekifft wird. Die Regeln im Überblick.
Von
David Hahn
Berlin
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Ab dem 1. April wird der Konsum von Cannabis in Teilen legalisiert. Gekifft werden darf jedoch nicht überall. Die örtlichen Einschränkungen im Überblick.

Paul Zinken/dpa

In Deutschland ist der Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis derzeit noch illegal. Handel, Verkauf und Anbau von Cannabis sind strafbar und können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Das ändert sich zum 1. April. Ab da an tritt das Cannabis–Gesetz der Ampel–Koalition in Kraft. Darin ist auch genau angegeben, wo nicht gekifft werden darf. Die neuen Regeln ab 1. April im Überblick.

Cannabis–Regeln ab 1. April: Wo darf legal gekifft werden?

Laut dem Bundesgesundheitsministerium darf nicht gekifft werden, wenn minderjährige dabei sind. Der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ ist verboten. Auch für Fußgängerzonen ist ein Verbot von 7 bis 20 Uhr ausgesprochen worden.

Auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder– und Jugendeinrichtungen ist das Kiffen ebenfalls untersagt. Auch in Sichtweite, also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich, darf kein Cannabis konsumiert werden. Dasselbe gilt auch für Anbauvereinigungen und in Sichtweite zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen.

Bubatzkarte: Das gilt es bei der Karte zu beachten

Basierend auf der OpenStreetMap (OSM) hat nach eigenen Angaben ein Softwareentwickler aus Koblenz die Bubatzkarte programmiert. Diese gibt an, wo in Deutschland legal gekifft werden darf. Dabei gilt es einiges zu beachten. Am wichtigsten ist der Hinweis der Webseite, dass die Karte unvollständig sein kann. Fußgängerzonen, in denen ebenfalls zwischen 7 und 20 Uhr nicht konsumiert werden darf, sind zum Beispiel in der Karte nicht dargestellt. Das heißt, dass die Karte zwar als Hilfe bei der Übersicht dient, aber keine rechtssicheren Auskünfte bietet. Rote Stellen markieren dabei Umkreise um Orte, innerhalb derer kein Cannabis konsumiert werden darf. Die allgemeine Karte für Deutschland ist hier zu finden.

OSM verfolgt einen Ansatz für offene Daten: Alle Menschen dürfen das Material von OpenStreetMap nutzen, solange sie die Quelle angeben. Die für die Bubatzkarte genutzten Daten stehen unter der Lizenz „Open Data Commons Open Database License“ (ODbL). Sie stammen von www.openstreetmap.org.

Cannabis–Gesetz: Konsum, Besitz, Weitergabe und Handel

Mehr Informationen zu den neuen Regelungen im Zuge des Cannabis–Gesetzes gibt es hier auf unserer Cannabis–Themenseite.