Alle Bundespräsidenten: Die Liste aller Bundespräsidenten in Deutschland seit 1949

Der amtierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier trägt sich nach dem Tod von Alt-Bundespräsident Horst Köhler im Schloss Bellevue in ein Kondolenzbuch ein.
Julius-Christian Schreiner/TNN/dpaAktuell ist Frank-Walter Steinmeier der Bundespräsident von Deutschland. Wie heißen seine Vorgänger und wann waren sie im Amt. Die Liste aller Bundespräsidenten liefert die Antworten:
Die Liste aller Bundespräsidenten in Deutschland seit 1949
Und das sind die deutschen Bundespräsidenten in der korrekten Reihenfolge:
Theodor Heuss
- Amtszeit: 1949 bis 1959
- geboren: 1884, gestorben: 1963
Heinrich Lübke
- Amtszeit: 1959 bis 1969
- geboren: 1894, gestorben: 1972
Gustav Heinemann
- Amtszeit: 1969 bis 1974
- geboren: 1899, gestorben: 1976
Walter Scheel
- Amtszeit: 1974 bis 1979
- geboren: 1919, gestorben: 2016
Karl Carstens
- Amtszeit: 1979 bis 1984
- geboren: 1914, gestorben: 1982
Richard von Weizsäcker
- Amtszeit: 1984 bis 1994
- geboren: 1920, gestorben: 2015
Roman Herzog
- Amtszeit: 1994 bis 1999
- geboren: 1934, gestorben: 2017
Johannes Rau
- Amtszeit: 1999 bis 2004
- geboren: 1931, gestorben: 2006
Horst Köhler
- Amtszeit: 2004 bis 2010
- geboren: 1943, gestorben: 2025
Christian Wulff
- Amtszeit: 2010 bis 2012
- geboren: 1959
Joachim Gauck
- Amtszeit: 2012 bis 2017
- geboren: 1940
Frank-Walter Steinmeier
- Amtszeit: seit 2017
- geboren: 1956
Wie lange darf ein Bundespräsident im Amt sein?
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Diese wird von der Präsidentin des Bundestages einberufen, sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist laut Artikel 54 des Grundgesetzes nur einmal zulässig. Somit beträgt die maximale Amtsdauer eines Bundespräsidenten insgesamt zehn Jahre.
Ist ein Bundespräsident Mitglied einer Partei?
Natürlich haben die Bundespräsidenten einen Parteihintergrund. Aber: Laut Bundespräsidialamt haben alle Amtsinhaber bisher mit Rücksicht auf den parteipolitisch neutralen Charakter ihres Amtes mit Amtsantritt die Mitgliedschaft in einer politischen Partei ruhen lassen.
Es gibt jedoch keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass der Bundespräsident während seiner Amtszeit keiner politischen Partei angehören darf. Artikel 55 des Grundgesetzes bestimmt lediglich, dass er weder einer Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören und kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben darf, noch der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören darf.
