Es tobt ein Streit über das Bürgergeld: CDU und CSU haben im Bundesrat die größte Sozialreform seit Jahren blockiert. Eigentlich soll das Bürgergeld ab 1. Januar 2023 Hartz IV ablösen – und unter anderem die Regelsätze für Arbeitssuchende erhöhen. Doch damit die Reform wie geplant an den Start gehen kann, muss erst die Länderkammer zustimmen. Und das geht nicht ohne Zustimmung der unionsgeführten Bundesländer. Wie geht es also jetzt weiter? Kann das Bürgergeld überhaupt noch zum 1. Januar in Kraft treten?

Vermittlungsausschuss angerufen: Kommt das Bürgergeld im Januar?

Um den Streit zwischen Bund und Ländern nun zu schlichten müssen beide Seiten in den Vermittlungsausschuss. Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundesrat und Bundestag, um Kompromisse zu suchen. Am übernächsten Freitag (25. November) kommt der Bundesrat zu seiner nächsten regulären Sitzung zusammen und könnte dann einem möglichen Kompromiss zustimmen. Allerdings wollen Union und Regierung den Vermittlungsausschuss zu einer Sondersitzung berufen, um beim Bürgergeld eine Einigung zu finden.
Damit das Bürgergeld tatsächlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten kann, muss das Gesetz am 25. November beschlossen werden. Sollte bis dahin keine Einigung stehen, muss die Einführung verschoben werden. Für die Ampel-Regierung gilt es dieses Szenario zu vermeiden, denn sie wollen spätestens im Januar die Regelsätze erhöht sehen.

Doch kein Bürgergeld im Januar - aber wann dann?

Sollte es bis Ende Januar keine Einigung geben, kann das Bürgergeld nicht am 1.1 an den Start gehen. Stattdessen würden die Regelsätze wahrscheinlich einen Monat später, also am 1. Februar 2023, erhöht werden.
Was die anderen Aspekte des Bürgergelds betrifft ist es eher fraglich, dass diese wirklich schon zum Jahresanfang an den Start gehen können. Schon vor Wochen hat die Agentur für Arbeit gesagt, dass für alles abseits der Erhöhung der Regelsätze viel mehr Zeit gebraucht wird. Die Arbeitsagentur hat sich für eine stufenweise Einführung der neuen Bürgergeld-Regeln bis Juli 2023 ausgesprochen. Darüber wird aber aktuell wenig gesprochen – für die Regierung ist die Erhöhung der Regelsätze der zentrale Punkt.

Was ist das Bürgergeld und worüber wird gestritten?

Mit dem Bürgergeld soll zum 1. Januar kommenden Jahres das derzeitige Hartz-IV-System abgelöst werden. Der monatliche Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll mit der Reform von 449 auf 502 Euro steigen. Dem stimmt auch die Union zu. Sie lehnt aber andere wichtige Teile der Reform ab. Alle Details zum geplanten Bürgergeld haben wir in diesem Artikel zusammengetragen.
Im Streit mit der Erhöhung geht es um mehrere Aspekte. Zum Beispiel lehnen CDU und CSU die Erhöhung des sogenannten Schonvermögens, das Leistungsbezieher behalten dürfen, ab. Laut Gesetz dürften Leistungsempfänger bis zu 60.000 Euro zwei Jahre lang behalten, für jede weitere Person im Haushalt weitere 30.000 Euro, ohne das die Leistung gekürzt wird. Des Weitere kritisiert die Union die geplanten Karenzzeiten, in denen es weniger Sanktionen gegen Arbeitslose, die ihre Mitwirkung verweigern, geben soll. Mit dem neuen Bürgergeld will die Bundesregierung im Verhältnis zwischen Jobcenter und Leistungsbeziehenden mehr auf Vertrauen setzen anstatt auf Sanktionsdrohungen. Die Union sieht darin die Abkehr vom Prinzip "Fördern und Fordern", das ihrer Ansicht nach das bisherige Hartz-IV-System zu einem Erfolg gemacht hat.