Am Montag, den 27.03.2023, legt der angekündigte Streik vielerorts den öffentlichen Nah- und Fernverkehr lahm. Auch in Bayern fahren kaum Busse und Bahnen. Deshalb werden zahlreiche Schüler überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig in die Schule kommen können. Doch was passiert am Montag eigentlich mit diesen Schülerinnen und Schülern? Gibt es in Bayern überhaupt eine Schulpflicht trotzt Streiks? Wann dürfen Schulkinder in Bayern daheim bleiben?

Keine Schulpflicht wegen Streiks am Montag? Das gilt in Bayern

Für Schülerinnen und Schüler in Bayern, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und sonst keine Fahrtmöglichkeit haben, gibt es Sonderregelungen: Sie können am Montag zuhause bleiben. Allerdings müssen die Schulen auf jeden Fall informiert werden, sagte Kultusminister Michael Piazolo am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.
Die Deutsche Bahn kündigte an, am Montag den gesamten Fernverkehr einzustellen. Auch im Regionalverkehr werde „größtenteils kein Zug fahren“, teilte der Konzern mit.
Im Nahverkehr rief Verdi zudem Beschäftigte in Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Schweinfurt, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Erlangen, Ingolstadt, Passau und Landshut zur Arbeitsniederlegung auf. Die Münchner Verkehrsgesellschaft ging am Donnerstag ebenfalls davon aus, dass es wegen Warnstreiks zu Einschränkungen bei U-Bahnen, Tram- und Buslinien in der Landeshauptstadt kommen könnte. Man plane aber, wie an vorangegangenen Streiktagen zumindest einen Teil des Betriebs aufrecht zu erhalten.

Unterricht in Bayern findet trotzdem statt

Der für Montag angekündigte Warnstreik wird auch viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in Bayern auf Ihrem Weg zur Schule treffen. Trotz des Streiks findet am Montag aber an den Schulen in Bayern grundsätzlich regulärer Unterricht statt, da auch viele Schüler und Schülerinnen entweder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Flexible Unterrichtslösungen sind auch möglich

Je nach Situation vor Ort seien im Einzelfall auch flexible Sonderlösungen und weitergehende Maßnahmen möglich wie die Verlegung von angekündigten Leistungsnachweisen oder Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen, sagte Piazolo. „Etwaige Informationen hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten direkt von den Schulen.“