
Streikpläne von Verdi und EVG: Gilt die Schulpflicht trotz Warnstreik? Was das Kultusministerium sagt
Die Schulpflicht besteht auch an einem Streiktag, sagt das Kultusministerium. Befreiungen vom Unterricht sind möglich, aber das entscheiden die jeweiligen Schulen.

Wenn Busse und Bahnen bestreikt werden, dann wird auch der Schulweg für viele Schülerinnen, Schüler und Lehrrkräfte schwierig.
Sven Hoppe/dpa