Aktuelle Reisewarnungen: Diese beliebten Urlaubsländer sind betroffen

Ein Badestrand in Ägypten. Für das Land gilt eine Teilreisewarnung, auch diese anderen beliebten Urlaubsländer sind aktuell laut dem Auswärtigen Amt von Teilreisewarnungen sowie Reisehinweise betroffen.
Marcel Lauck/dpaImmer wieder gibt das Auswärtige Amt Reisewarnungen, Reisehinweise und Teilreisewarnungen heraus, immer wieder sind auch beliebte Urlaubsländer betroffen. Welche Lieblingsziele der Deutschen derzeit von solchen Warnungen und Hinweisen betroffen sind und wie Reisende bei einer Reisewarnung oder einem Reisehinweis reagieren müssen.
Für diese beliebten Urlaubsländer liegen Teilreisewarnungen vor
Ägypten zählt zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen. Kein anderes Land bringt so viele Besucher nach Ägypten wie Deutschland. Im Jahr 2024 reisten nach Angaben der ägyptischen Tourismusbehörde insgesamt 1,7 Millionen deutsche Urlauber ins Land, ein Zuwachs von 5 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Auswärtige Amt hat im März eine Teilreisewarnung für das nordafrikanische Land herausgegeben und hält daran fest. Grund sind die Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer. Die Teilreisewarnung gilt für den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara.
Reisenden rät das Auswärtige Amt auf seiner Website, in jedem Fall die Hinweise vor Ort (durch das Hotelpersonal) sowie durch den Reiseveranstalter zu beachten. Darüber hinaus sollten Ausflüge wie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung gebucht werden. Überlandfahrten sollten ebenfalls nur mit ortskundiger Begleitung erfolgen. Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen sollten Touristen nicht besuchen.
Auch für die Türkei gelten Sicherheitshinweise. So wird aktuell von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und zu Syrien in den Provinzen Şanlıurfa und Mardin und von Reisen in die Provinzen Sırnak und Hakkâri dringend abgeraten. Von Teilreisewarnungen betroffen sind zudem weitere Länder im Mittelmeerraum, allerdings sind diese Länder keine typischen Urlaubsorte: Betroffen sind der Libanon, Syrien, Libyen sowie Israel. Für Griechenland gilt seit den Erdbeben Anfang des Jahres vor Santorin sowie weiteren Beben vor Kreta und kürzlich auf der Insel Euböa ein Reisehinweis.
Darüber hinaus hat das Auswärtige Amt auch für Indien eine Teilreisewarnung ausgesprochen (betrifft Jammu, Kaschmir, Punjab, die indischen Gebiete an der Pakistan-Grenze westlich des ehemaligen National Highways N 15, einschließlich der Städte Jaisalmer, Bikaner und Ganganagar, sowie Manipur). Japan ist seit dem Reaktorunglück in Fukushima von einer Teilreisewarnung in eben jene evakuierten Gebiete betroffen und auch die bei Reisenden beliebten Philippinen unterliegen einer Teilreisewarnung aufgrund der Gefahr politisch motivierter, bewaffneter Auseinandersetzungen im Umfeld der Parlamentswahlen im Mai. Für Israel gelten Reise- und Sicherheitshinweise.
Reisewarnung, Reisehinweis, Teilreisewarnung: Das sind die Unterschiede
Als Anfang des Jahres 2025 auf der griechischen Insel Santorin die Erde mehrfach bebte, gab das Auswärtige Amt einen Reisehinweis für Griechenland heraus. Viele Urlauber und Urlauberinnen waren verunsichert. Was bedeutet so ein Reisehinweis und kann bzw. muss man die gebuchte Reise in dem Fall stornieren? Das Auswärtige Amt definiert die Begriffe wie folgt:
- Reisehinweise enthalten Informationen über Einreisebestimmungen eines Landes, sind medizinische Hinweise oder thematisieren straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Solche Reisehinweise werden regelmäßig aktualisiert.
- Reisewarnungen enthalten laut dem Auswärtigen Amt einen dringenden Appell, Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen. Solche Warnungen werden in der Regel dann ausgesprochen, wenn allen Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Deutsche, die sich in diesem Land aufhalten, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
- Teilreisewarnungen beziehen sich immer auf bestimmte Regionen eines Landes. Sie liegen noch nicht auf der Eskalationsstufe der Reisewarnungen, mahnen aber zur Vorsicht in den genannten Regionen.
- Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Gegebenenfalls wird in Verbindung mit solchen Hinweisen von Reisen abgeraten, die nicht unbedingt erforderlich sind.
Gilt eine Reisewarnung als Grund für eine kostenlose Stornierung?
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts kann ein Hinweis auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ sein – also etwa Krieg, Naturkatastrophen oder Gesundheitsrisiken wie eine schwere Krankheit am Urlaubsort, informiert das Auswärtige Amt. In solchen Fällen darf eine Pauschalreise meist kostenlos storniert werden. Wichtig: Ob das wirklich möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Nicht die Reisewarnung allein entscheidet, sondern ob die Reise objektiv unzumutbar ist. Auf der sicheren Seite ist, wer direkt mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnimmt. Das rät auch die Verbraucherzentrale Hamburg allen Pauschalreisenden.
Oft kommen Reiseveranstalter bei Reisewarnungen aber auch von sich aus auf die Urlauberinnen und Urlauber zu. Reisehinweise und Teilreisewarnungen gehören in der Regel aber nicht zu den Gründen, die zu einer kostenfreien Reisestornierung führen könnten.
Reisewarnung: Individualreisende schauen meistens in die Röhre
Komplizierter wird es für Individualreisende. Flugtickets werden bei Reisewarnungen laut der Verbraucherzentrale nur dann erstattet, wenn die Airline den Flug annulliert. Unterkünfte müssen in der Regel selbst dann bezahlt werden, wenn keine Anreise möglich ist. Nur wenn die gebuchte Unterkunft aufgrund von Naturgewalten gar nicht zur Verfügung steht, haben Reisende in manchen Fällen einen Anspruch auf Rückerstattung. Reiserücktrittsversicherungen sind meistens auch keine Option, den Reisepreis zurückzufordern. Diese Versicherungen springen in der Regel nur bei unerwarteter Krankheit oder persönlichen Notfällen ein.
