Es war eines der Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zwischen den Ampel-Koalitionären: Die Abschaffungen des Paragraphen 219a StGB. Das Gesetz ist umstritten, es verbietet nämlich die sogenannte „Werbung“ von Schwangerschaftsabbrüchen. Dadurch können Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen nicht richtig über Abtreibungen informieren.
Am heutigen Mittwoch, 9. März, hat das Bundeskabinett die Abschaffung von 219a beschlossen. Hier beantworten wir folgende Fragen:
  • Was steht genau im Paragraphen 219a drin?
  • Warum ist die Abschaffung umstritten?
  • Ab wann würde die Abschaffung greifen?

219a StGB: Abschaffung wurde beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss vom Mittwoch zufolge aufgehoben werden. Bislang führt er unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden.
Der Paragraf 219a ist seit längerem umstritten. Eine von der großen Koalition in der vorangegangenen Legislaturperiode beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen - nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden. Je nachdem, wie schnell der Beschluss in den Parlamenten vorliegt, könnte es also noch einige Wochen dauern, bis die Abschaffung tatsächlich greift.

Werbeverbot von Abtreibungen: Das steht in 219a

Das Gesetz zum Werbeverbot von Schwangerschaftsabbrüchen stammt aus dem Jahr 1933 und wurde zuletzt im März 2019 geändert. Die aktuellen Fassung beinhalten folgende Punkte:
  • Verbreitung oder „Förderung“ von Erklärungen zu Schwangerschaftsabbrüchen sind verboten. Das betrifft eigene oder fremde Dienste.
  • Es ist verboten Inhalte zu den Mitteln, Gegenständen oder Verfahren, die bei einem Schwangerschaftsabbruch genutzt werden, zu verbreiten.
  • Wer gegen das Gesetz verstößt wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft
  • Bestimmten Einrichtungen ist es erlaubt, darüber zu informieren, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Abschaffung von 219a: Warum ist es umstritten?

Das Gesetz 219a ist schon lange in der Kritik, insbesondere von feministischen Stimmen. Die Kritik hat aber deutlich zugenommen seitdem die Frauenärztin Kristina Hänel im Rahmen des Gesetzes verurteilt wurde. Sie musste eine Geldstrafe zahlen, weil sie auf ihrer Webseite erklärt hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Im März 2019 wurde aber das Gesetz geändert, sodass es durchaus erlaubt war, Patientinnen darüber zu informieren, dass man Abtreibungen durchführt. Es ist aber nach wie vor verboten öffentlich zu erklären, wie man die Abtreibungen durchführt. 2021 hat die Ärztin eine Verfassungsklage eingereicht.
Kritiker des Gesetzes sind der Meinung, dass 219a verfassungswidrig ist, da es gegen die Informationsfreiheit von Schwangeren verstößt und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten verletzt. Befürworter von 219a sind hingegen der Meinung, dass das Gesetz das Recht auf Leben beschützt und dass Schwangere ausreichende Informationen durch Konfliktberatungsstellen erhalten.

Abtreibung: Wo gibt es Informationen für Schwangere?

Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch trifft alleine die Schwangere. In Deutschland kann und darf niemand anderes darüber entscheiden. Auch wenn es Hürden gibt: Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind zugänglich, Konfliktberatungsstellen dürfen Schwangere hinzu beraten. Hier einige Links zu Webseiten, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten: