17 Jahre alt
: Wie lange darf ein Jugendlicher  unterwegs sein? - Das sagt der Jugendschutz

Mit 17 Jahren ist man schon fast erwachsen. Und weil es eben nur "fast" ist gibt es gewissen Regeln, die beim Besuch von Partys, Konzerten oder der Bar zu beachten sind. Was ist erlaubt und was nicht? Hier gibt es die Jugendschutzregeln und Ausnahmen.
Von
Daniel Steiger
Berlin
Jetzt in der App anhören
Zum Themendienst-Bericht von Bettina Levecke vom 15. Januar 2016: Genießen, statt hemmungslos trinken: Jugendliche sollten lernen, bei Alkohol das richtige Maß zu finden - und dass Drinks zu einem besonderen Ereignis gehören. (ACHTUNG - Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit dem genannten Text und nur bei vollständiger Nennung der Quelle. Die Veröffentlichung ist für dpa-Themendienst-Bezieher honorarfrei.) Foto: Westend61/Francis Mike Kopala

Bis zu welcher Uhrzeit dürfen Jugendliche im Alter von 17 Jahren Konzerte, Partys und Bars besuchen? Hier gibt es die Infos aus dem Jugendschutzgesetz.

Westend61/Francis Mike Kopala / dpa

Mit 17 Jahren stehen Jugendliche an der Schwelle zur Volljährigkeit. Und weil diese noch nicht erreicht ist, gibt es gewissen Grenzen beim abendlichen Besuch von Feiern, Konzerten und Lokalen. Welche das sind, verraten wir in diesem Artikel:

17 Jahre alt - Wie lange darf ein Jugendlicher abends unterwegs sein?

Wer auf eine Party oder auf ein Konzert will, weiß: je später der Abend, desto schöner die Veranstaltung. Und meist beginnt diese erst recht spät. Jugendliche, die 17 Jahre alt sind, dürfen laut Jugendschutzgesetz bereits Partys und Konzerte besuchen. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist diesen 17-Jährigen der Besuch allerdings nur bis 24 Uhr gestattet. Aber es gibt Ausnahmen: Wird der Jugendliche von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet, dann gelten diese Einschränkungen nicht.

Was sind personensorgeberechtige Personen?

Personensorgeberechtigt sind laut Gesetz alle Personen, die das Sorgerecht für das Kind haben – also grundsätzlich die Eltern. Achtung: Andere Verwandte wie Geschwister, Onkel oder Cousins sind nicht personensorgeberechtigt.

Was sind erziehungsbeauftragte Personen?

Erziehungsbeauftragt sind Person ab 18 Jahren, die eine Vereinbarung mit den Eltern über die Beaufsichtigung des Jugendlichen getroffen hat. Wie das geschieht, ist im Gesetz nicht geregelt. Das kann mündlich als auch schriftlich passieren. Von vielen Partyveranstalter wird ein sogenannter Muttizettel oder Partyzettel akzeptiert. Wichtig ist, dass die erziehungsbeauftragte Person in der Lage ist, die Beaufsichtigung tatsächlich wahrzunehmen.  Das bedeutet: Sie muss die Person im Laufe des Abends im Auge behalten. Hier gibt es übrigens den Muttizettel zum Runterladen und Ausdrucken.

Welche Ausnahmen gibt es für die 24 Uhr-Regel für 17-Jährige?

Das Gesetz sieht einige Ausnahmen der 24 Uhr-Regel vor. Solche Ausnahmen sind beispielsweise:

  • Ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe Veranstalter, gelten die Zeitbegrenzungen dort nicht
  • sind Jugendliche auf Reisen, dürfen sie auch nach 24 Uhr eine Gaststätte besuchen, um bspw. etwas zu essen (Dauer 1 Stunde oder etwas zu trinken (30 Minuten)
  • Jugendämter und andere kommunale Verwaltungen können auch andere Uhrzeitregeln veranlassen. Dabei darf die Uhrzeit erweitert, als auch beschränkt werden. Wichtig: Die Ausnahmen müssen deutlich sichtbar und gut lesbar in der Location veröffentlicht werden.

Jugendschutz - Was gilt für 14-, 15- und 16-Jährige?

Hier gibt es weitere Infos zum Jugendschutz für andere Altersgruppen: