16 Jahre alt
: Wie lange darf ein Jugendlicher  unterwegs sein? - Das sagt der Jugendschutz

Mit 16 Jahren allein nach 24 Uhr allein auf der Straße beim Konzert oder in der Bar? Was ist erlaubt und was nicht? Hier gibt es die Jugendschutzregeln und Ausnahmen.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Jugendliche Teilnehmer sind bei der Auftaktveranstaltung des "Christival22" in der Messe Erfurt dabei. Ihre eigene Zukunft schätzen Kinder und Jugendliche in Deutschland positiver ein als die Zukunft des gesamten Landes. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Internet-Befragung von 12- bis 18-Jährigen für die Bertelsmann Stiftung, die am 15.08.2022 veröffentlicht wird. (zu dpa "Befragung: Jugendliche sehen eigene Zukunft positiver als deutsche") +++ dpa-Bildfunk +++

Bis zu welcher Uhrzeit dürfen Jugendliche im Alter von 16 Jahren Konzerte, Partys und Bars besuchen? Hier gibt es die Infos aus dem Jugendschutzgesetz.

Martin Schutt/dpa

Viele Jugendliche wollen im Alter von 16 Jahren ihre ersten Party-Ausflüge machen. Aber laut Jugendschutz gibt es dafür gewisse Grenzen. Welche das sind, verraten wir in diesem Artikel:

16 Jahre alt - Wie lange darf ein Jugendlicher abends unterwegs sein?

Wer auf eine Party oder auf ein Konzert will, weiß: je später der Abend, desto schöner die Veranstaltung. Und meist beginnt diese erst recht spät. Jugendliche, die 16 Jahre alt sind, dürfen laut Jugendschutzgesetz bereits Partys und Konzerte besuchen. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist diesen 16-Jährigen der Besuch aber nur bis 24 Uhr gestattet. Aber es gibt Ausnahmen: Wird der Jugendliche von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet, dann gelten diese Einschränkungen nicht.

Was sind personensorgeberechtige Personen?

Personensorgeberechtigt sind laut Gesetz alle Personen, die das Sorgerecht für das Kind haben – also grundsätzlich die Eltern. Achtung: Andere Verwandte wie Geschwister, Onkel oder Cousins sind nicht personensorgeberechtigt.

Was sind erziehungsbeauftragte Personen?

Erziehungsbeauftragt sind Person ab 18 Jahren, die eine Vereinbarung mit den Eltern über die Beaufsichtigung des Jugendlichen getroffen hat. Wie das geschieht, ist im Gesetz nicht geregelt. Das kann mündlich als auch schriftlich passieren. Von vielen Partyveranstalter wird ein sogenannter Muttizettel oder Partyzettel akzeptiert. Wichtig ist, dass die erziehungsbeauftragte Person in der Lage ist, die Beaufsichtigung tatsächlich wahrzunehmen.  Das bedeutet: Sie muss die Person im Laufe des Abends im Auge behalten. Hier gibt es übrigens den Muttizettel zum Runterladen und Ausdrucken.

Welche Ausnahmen gibt es für die 24 Uhr-Regel für 16-Jährige?

Das Gesetz sieht einige Ausnahmen der 24 Uhr-Regel vor. Solche Ausnahmen sind beispielsweise:

  • Ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe Veranstalter, gelten die Zeitbegrenzungen dort nicht
  • sind Jugendliche auf Reisen, dürfen sie auch nach 24 Uhr eine Gaststätte besuchen, um bspw. etwas zu essen (Dauer 1 Stunde oder etwas zu trinken (30 Minuten)
  • Jugendämter und andere kommunale Verwaltungen können auch andere Uhrzeitregeln veranlassen. Dabei darf die Uhrzeit erweitert, als auch beschränkt werden. Wichtig: Die Ausnahmen müssen deutlich sichtbar und gut lesbar in der Location veröffentlicht werden.

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