15 Jahre alt: Wie lange darf ein Jugendlicher unterwegs sein? - Das sagt der Jugendschutz

Bis zu welcher Uhrzeit dürfen Jugendliche im Alter von 15 Jahren Konzerte, Partys und Bars besuchen? Hier gibt es die Infos aus dem Jugendschutzgesetz.
Marcel Kusch / dpaParty, Konzert oder Bar ... Schon mit 15 Jahren wollen viele Jugendliche auch am Abend schon mal Luft im Erwachsenenleben schnuppern. Das ist durchaus möglich. Doch es gibt gewisse Grenzen beim abendlichen Besuch von Feiern, Konzerten und Lokalen. Welche das sind, verraten wir in diesem Artikel:
15 Jahre alt - Wie lange darf ein Jugendlicher abends unterwegs sein?
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren gilt ein verschärfter Jugendschutz. Jugendliche, die 15 Jahre alt sind, dürfen laut Jugendschutzgesetz allein gar keine Partys, Lokale und Konzerte besuchen. Aber es gibt Ausnahmen: Wird der Jugendliche von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet, dann gelten diese Einschränkungen nicht.
Was sind personensorgeberechtige Personen?
Personensorgeberechtigt sind laut Gesetz alle Personen, die das Sorgerecht für das Kind haben – also grundsätzlich die Eltern. Achtung: Andere Verwandte wie Geschwister, Onkel oder Cousins sind nicht personensorgeberechtigt.
Was sind erziehungsbeauftragte Personen?
Erziehungsbeauftragt sind Person ab 18 Jahren, die eine Vereinbarung mit den Eltern über die Beaufsichtigung des Jugendlichen getroffen hat. Wie das geschieht, ist im Gesetz nicht geregelt. Das kann mündlich als auch schriftlich passieren. Von vielen Partyveranstalter wird ein sogenannter Muttizettel oder Partyzettel akzeptiert. Wichtig ist, dass die erziehungsbeauftragte Person in der Lage ist, die Beaufsichtigung tatsächlich wahrzunehmen. Das bedeutet: Sie muss die Person im Laufe des Abends im Auge behalten. Hier gibt es übrigens den Muttizettel zum Runterladen und Ausdrucken.
Welche Ausnahmen gibt es für die 24 Uhr-Regel für 15-Jährige?
Das Gesetz sieht einige Ausnahmen der 24 Uhr-Regel vor. Solche Ausnahmen sind beispielsweise:
- Ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe Veranstalter, gelten die Zeitbegrenzungen dort nicht
- sind Jugendliche auf Reisen, dürfen sie auch nach 24 Uhr eine Gaststätte besuchen, um bspw. etwas zu essen (Dauer 1 Stunde oder etwas zu trinken (30 Minuten)
- Jugendämter und andere kommunale Verwaltungen können auch andere Uhrzeitregeln veranlassen. Dabei darf die Uhrzeit erweitert, als auch beschränkt werden. Wichtig: Die Ausnahmen müssen deutlich sichtbar und gut lesbar in der Location veröffentlicht werden.
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