Waldbrandgefahr in Ulm
: Hitze und Trockenheit im ADK: Kommt jetzt ein Grillverbot?

Stufe 3 von 5 – so hoch bewertet der Deutsche Wetterdienst aktuell die Waldbrandgefahr im Alb-Donau-Kreis. Was gilt jetzt beim Grillen in Wäldern und Parks?
Von
Amelie Schröer
Ulm
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Die Waldbrandgefahr im Alb-Donau-Kreis liegt aktuell bei Stufe 3 von 5 – Gilt nun ein Grillverbot?

dpa, Collage: Befunky

Hohe Temperaturen und viel Sonne – das Wetter in Ulm und der Region lässt für Sommer-Liebhaber aktuell kaum Wünsche offen. Doch es birgt auch die Gefahr für Brände. Zuletzt sprach der Kreis Göppingen beispielsweise aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr ein Grillverbot aus. Zieht der Alb-Donau-Kreis nun nach?

So hoch ist die Waldbrandgefahr im Alb-Donau-Kreis

Die Waldbrandgefahr steigt aktuell in ganz Deutschland. Für den Alb-Donau-Kreis liegt sie laut Deutschem Wetterdienst (DWD) aktuell bei Stufe 3 von 5 – mit steigender Tendenz bis Sonntag. Entsprechend hoch ist das Risiko für Waldbrände, denn schon ein einziger Funke kann einen Flächenbrand auslösen. Eine große Gefahrenquelle sind offene Feuer beim Grillen. Deshalb bittet die Forstbehörde des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis die Bevölkerung auf Grillfeuer im Wald und in Waldesnähe zu verzichten – oder zumindest besonders vorsichtig zu sein. „Der fehlende Niederschlag und die anhaltend hohen Temperaturen haben in den letzten Wochen dazu geführt, dass die Bodenvegetation zunehmend trocken ist“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Landratsamt. So sind vor allem Äste, Laub und Krautschicht leicht entflammbar, besonders bei unvorsichtigem Umgang.

Hohe Waldbrandgefahr: Ist das Grillen in Ulm jetzt verboten?

Von einem generellen Feuer- und damit Grillverbot sehen die Forstbehörde und das Landratsamt aktuell noch ab, weil in der kommenden Woche Niederschläge angekündigt sind. Bliebe es weiterhin so trocken, kann die Forstbehörde allerdings ein Verbot sämtlicher offener Feuer anordnen. Dies würde auch offizielle Grillstellen in Hausgärten und auf Privatgrundstücken betreffen. Auch das Landratsamt kann die von ihm betriebenen Grillplätze sperren, wenn das Risiko für Waldbrände die kritische Marke erreicht.

Grillen in der Natur: Diese Regeln gelten

Das Grillen in Parks und Wäldern im Alb-Donau-Kreis ist also noch möglich. Trotzdem bittet die Forstbehörde des Landratsamtes dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Grillen ist nur in ausgewiesenen Stellen erlaubt. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden und am Ende vollständig gelöscht werden. Besondere Vorsicht gilt an windigen Tagen. Welche Regeln auf den öffentlichen Grillplätzen sonst noch gelten finden Sie übrigens in diesem Artikel.
  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot.
  • Müll sollte vermieden werden. Nicht nur aus Naturschutzgründen, auch aus Brandvorsorge: Denn schon eine Glasscherbe kann ein Feuer verursachen, wenn Sonnenlicht darauf trifft.
  • Vorsicht gilt auch bei Autofahrern: Diese sollten ihren Wagen nicht über trockenen Grasflächen parken, weil auch ein heißer Auspuff oder Katalysator einen Brand auslösen kann. Beim Parken ist es außerdem wichtig, die Fahrspuren für Rettungsfahrzeuge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge freizuhalten.