Grillen in Ulm und Neu-Ulm
: Darf in Parks und öffentlichen Anlagen Feuer gemacht werden?

Die Grillsaison ist endgültig in der Ulmer Region gestartet. Doch wo darf ich in der Öffentlichkeit meinen Grill aufstellen und welche Regeln gelten noch?
Von
Amelie Schröer
Ulm
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Das schöne Wetter treibt die Menschen raus ins Freie. Oft wird dort der Grill angeworfen. Doch wo ist es erlaubt?

Roberto Pfeil/dpa

Temperaturen über 20 Grad und dazu Sonne satt. Nach langem Warten ist am Pfingstwochenende final der Frühling in der Region Ulm angekommen. Und das bedeutet auch: Nicht nur im eigenen Garten oder auf dem Balkon wird fleißig gegrillt, auch in öffentlichen Parkt und an der Donau wird die Kohle heiß gemacht. Doch darf überhaupt überall gegrillt werden? Welche Regeln gelten beim Barbecue?

Grillen in der freien Natur: Wo darf man Feuer machen?

Grundsätzlich gilt: Jede Stadt und Gemeinde bestimmt die Grill-Regeln in der Öffentlichkeit selbst. Das heißt, einheitlich geltende Vorgaben für Deutschland gibt es erstmal nicht. Wer sich nicht sicher ist, ob der eigene Grill in der Friedrichsau oder an der Donau befeuert werden darf, kann sich aber am Grünanlagengesetz orientieren. Das besagt nämlich, dass Grillen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. „Verstöße gegen das Grünanlagengesetz können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden“, heißt es darin weiter.

Wem sein Geld also lieb ist, der verzichtet auf Wild-Grillen – sowohl am See als auch in Parks und Wäldern – und nutzt dafür vorgesehene Stellen. Diese können über feste Grillanlagen verfügen oder einfach nur eine Fläche bereitstellen, auf der man seinen eigenen Grill aufstellen kann. Schilder weisen entsprechend darauf hin.

Grillen in Ulm: Welche Regeln außerdem gelten

Damit die dutzenden Grills in öffentlichen Anlagen nicht schnell zum Ärgernis anderer werden, gilt es in jedem Fall Regeln einzuhalten – auch an öffentlichen Grillplätzen in Ulm und Neu-Ulm. Die Stadt Neu-Ulm weist auf ihrer Webseite auf Richtlinien hin, die beispielsweise in der Grillzone am See in Ludwigsfeld gelten:

  • So ist das Grillen nur in den ausgewiesenen Grillzonen gestattet – und das auch nur vom 1. Mai bis 30. September. In den restlichen Zonen besteht absolutes Grillverbot.
  • Auch bei den Grills gibt es Vorgaben: Einweggrills sind nicht erlaubt. Stattdessen dürfen nur Grilleinrichtungen verwendet werden, deren Grillschale mindestens 40 Zentimeter vom Boden entfernt ist. Grundsätzlich dürfen nur sicherheitsgeprüfte Grillgeräte genutzt werden, die kippsicher sind und keine scharfen Konturen haben. Auch offene Feuerstellen sind nicht erlaubt.
  • Außerdem sind Naturstein- und Asphaltbeläge durch Hitzeeinwirkung nicht zu beschädigen und durch Fett zu verschmutzen.
  • Wer seinen Grill im Freien aufstellt, sollte unbedingt seine Umgebung im Auge behalten: Zu brennbaren Materialien, Bäumen und Sträuchern ist ausreichend Abstand zu halten. Zwischen Grill und Bäumen sowie Sträuchern ist immer ein Abstand zur Seite und nach oben von mindestens zwei Metern einzuhalten. Auch Kinder sollten von der Feuerstelle fern gehalten werden.
  • Nach dem Grillen darf die Grillstelle nur in erkaltetem Zustand hinterlassen werden. Die Glut muss ausgekühlt oder mit Wasser gelöscht sein, bevor sie in einem der dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden darf.
  • Grundsätzlich sollte die Grillstelle sauber hinterlassen werden. Dafür muss der Abfall in den öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden.

Besondere Vorsicht gilt außerdem, sobald die Temperaturen heißer und Böden sowie Pflanzen trockener werden. Bei erhöhter Brandgefahrsollte der Grill, egal wo, kalt bleiben.

Verstoß gegen die Regeln: Wie hoch fallen die Strafen aus?

Ob die Vorschriften in Ulm und der Region eingehalten werden, wird von kommunalen Ordnungsämtern und der Polizei kontrolliert. Je nach Schwere des Verstoßes können Bußgelder bis zu 1000 Euro verhängt werden.