Trockenheit in der Region um Ulm: Wasserentnahme im Alb-Donau-Kreis nun auch für Seen eingeschränkt

Die Pegelstände in der Region sinken. Deshalb gilt ein Wasserentnahmeverbot im Alb-Donau-Kreis jetzt auch frür Seen, Weiher und Tümpel.
Bernd Weißbrod/dpa; Pixabay- Wegen sinkender Pegel wird die Wasserentnahme nun auch in Seen, Weihern und Tümpeln untersagt.
- Die Verordnung gilt im Alb-Donau-Kreis – Ausweitung auf sämtliche oberirdische Gewässer.
- Start ist am 27. Juli 2026, Geltung bis zum 31. August 2026.
- Ziel ist der Schutz der Gewässerökologie, da Hitze und Trockenheit Wasserstände drücken.
- Ausnahmen: Schöpfen per Handgefäß und Tränken von Tieren; Befreiungen nur in Härtefällen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die hohen Temperaturen und der mangelnde Niederschlag führen vielerorts derzeit zu Trockenheit und sinkenden Wasserpegeln. Auch in der Region um Ulm und Neu-Ulm. Deshalb hatten die Landratsämter des Alb-Donau-Kreis und des Kreis Neu-Ulm bereits vor einigen Wochen beschlossen, die Wasserentnahme erheblich einzuschränken.
Wie das Landratsamt im Alb-Donau-Kreis nun weiter mitteilt, seien inzwischen auch die Wasserstände in Seen, Weihern und Tümpeln deutlich gesunken. „Daher werden die Beschränkungen durch die Rechtsverordnung auf sämtliche oberirdische Gewässer ausgeweitet und bis zum 31. August 2026 verlängert“, so das Landratsamt. Ab dem 27. Juli 2026 werde daher auch die Entnahme von Wasser aus Seen, Weihern und Tümpeln untersagt. „Ziel dieser Maßnahme ist es, die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu erhalten und weitere Schäden für Flora und Fauna zu verhindern“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Sinkende Wasserstände beeinflussen Gewässer und Tiere
In Baden-Württemberg melden aktuell über 50 Prozent der Pegel des Niedrigwasser-Informationszentrums extrem und sehr niedrige Wasserstände (Stand 20. Juli 2026). Da die Gewitter und Niederschläge der vergangenen Woche nur zu kurzfristigen Anstiegen der Wasserstände führten und in den kommenden Tagen kein Niederschlag erwartet wird, ist davon auszugehen, dass die Wasserstände weiter sinken.
Die Folgen für die Gewässerökologie sind laut Landratsamt erheblich: Sinkende Wasserstände führen zu höheren Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt. Gleichzeitig nimmt der Anteil an gereinigtem Abwasser am Gesamtwasserabfluss zu. Diese Veränderungen belasten Fische, Muscheln, Amphibien, Wasserpflanzen und zahlreiche weitere Wasserorganismen.
Wasserentnahme bis Ende August untersagt
Die Wasserentnahme aus sämtlichen oberirdischen Gewässern im Alb-Donau-Kreis werde deshalb bis Ende August untersagt. Das Schöpfen von Wasser mit einfachen Handgefäßen sowie das Tränken von Tieren bleiben weiterhin erlaubt. „Für Betroffene, die von dieser Regelung besonders betroffen sind und unzumutbare Härten nachweisen können, besteht die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen. Solche Befreiungen können jedoch nur in begründeten Einzelfällen zugelassen werden“, teilt das Landratsamt mit.


