Trockenheit im Alb-Donau-Kreis: Landratsamt bittet um sparsamen Umgang mit Wasser

Trockene Angelegenheit: Die Gewässer der Region sind noch nicht - wie hier abgebildet - ganz trockengelegt, der Wasserpegel ist vielerorts aber jetzt schon auf alarmierend niedrigem Stand.
Patrick Pleul/dpa- Trockenheit im Alb-Donau-Kreis: Wasserstände in Flüssen und Bächen sind alarmierend niedrig.
- Landratsamt appelliert an Bürger, Wasser sparsam zu nutzen und nicht aus Gewässern zu entnehmen.
- Niedrige Wasserstände verschlechtern Lebensbedingungen für Fische, Muscheln und Amphibien.
- Die Untere Wasserbehörde überwacht die Lage und könnte Wasserentnahmen per Allgemeinverfügung untersagen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der ausbleibende Regen der letzten Tage und Wochen macht sich so langsam in der Natur bemerkbar. Flüsse und Bäche führen bereits jetzt niedrige Wasserstände. Durch die geringere Wassermenge wird gereinigtes Abwasser, das in die Gewässer fließt, weniger stark als üblich verdünnt. Dadurch steigen die organische Belastung und der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt – mit gravierenden Folgen: Fische, Muscheln, Amphibien, Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen finden unter diesen Bedingungen zunehmend schlechtere Lebensbedingungen vor oder verlieren ihren Lebensraum vollständig. Durch die niedrigen Wasserstände trocknen außerdem Uferbereiche aus, wodurch Laichplätze und Rückzugsräume verloren gehen. Wenn dann noch zusätzlich Wasser aus den Flüssen entnommen wird, kann sich die Situation weiter verschärfen.
Jetzt schon Auswirkungen auf Fauna und Flora
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen und auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen zu verzichten. Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis beobachtet die Lage derzeit sehr genau. Sollte sich die Situation trotz vereinzelter, vorhergesagter Niederschläge weiter verschärfen, behält sich das Landratsamt vor, die Wasserentnahme aus bestimmten Bächen und Flüssen per Allgemeinverfügung zu untersagen.
Kein Wasser aus Flüssen und Bächen
Grundsätzlich benötigt jeder, der Wasser mit Pumpen aus einem Gewässer befördert, eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde. Gleiches gilt für größere Wasserentnahmen, insbesondere zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Es ist dabei verboten, Wasser aufzustauen oder Vertiefungen anzulegen, um Wasser einfacher entnehmen zu können. Allerdings dürfen auch erlaubte Wasserentnahmen den Wasserhaushalt vor Ort nicht beeinträchtigen, sodass man darauf bei Niedrigwasser verzichten sollte. Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe, um die Auswirkungen der Trockenheit auf unsere Gewässer so gering wie möglich zu halten.

