
Urteil zu Anwohnerparkgebühren: Stadt Ulm: Übergangslösung zu Parkausweisen
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts will die Stadt Ulm bis zur Klärung der Gebührenfrage durch das Land abwarten. Wie es bis dahin weitergeht.

Anwohner werden für ihre Parkausweise deutlich mehr zur Kasse gebeten. Hintergrund ist, dass Bundestag und Bundesrat vor drei Jahren die bis dahin geltende Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr gekippt haben.
Marc Weigert