SWP+SWP+Neues Cannabis-Gesetz
: Straffreiheit soll rückwirkend gelten – Staatsanwaltschaft muss hunderte Verfahren prüfen

800 Fälle muss die Ulmer Staatsanwaltschaft prüfen, und dafür hat sie nicht mehr viel Zeit. Ende März entscheidet der Bundesrat über das Gesetz.
Von
Magdi Aboul-Kheir
Ulm
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800 Fälle müssen von der Staatsanwaltschaft Ulm wegen des Cannabis-Gesetzes geprüft werden. Auf dem Gang stapeln sich die Akten.

Collage: Staatsanwaltschaft Ulm und Lino Mirgeler/dpa