
Bodenrichtwerte für den Alb-Donau-Kreis: Verzug bei der Grundsteuer
Im Alb-Donau-Kreis fehlen Bodenrichtwerte, die man für die Grundsteuererklärung braucht. In Bayern gibt es rechtliche Bedenken.

Mit Grundsteuer-Einnahmen finanzieren Städte und Gemeinde Infrastruktur wie etwa Straßen, Schulen und Kindertagesstätten. Das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung hat das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt.⇥
Lars Schwerdtfeger