Streitgespräch Palmer-AfD: VGH lehnt Beschwerde ab

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Beschwerde einer Tübingerin aus formalen Gründen abgelehnt.
Uwe Anspach/dpa- Eilantrag gegen Streitgespräch Palmer-AfD vom Verwaltungsgericht Sigmaringen abgelehnt.
- Antragstellerin legte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim ein.
- VGH wies Beschwerde aus formalen Gründen als unzulässig zurück.
- Grund: In zweiter Instanz besteht Anwaltszwang, Beschwerde war nicht anwaltlich formuliert.
- Streitgespräch zwischen Boris Palmer und Markus Frohnmaier weiter geplant.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Tübingerin, die wegen des Streitgesprächs zwischen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und dem AfD-Landesvorsitzenden Markus Frohnmaier einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Sigmaringer gestellt hatte, legte nun gegen dessen abschlägige Entscheidung vom vergangenen Mittwoch (wir berichteten) Beschwerde beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ein.
Allerdings ohne Erfolg, wie der VGH am Freitag gegenüber dem TAGBLATT mitteilte. Begründung: Die Frau selbst habe ihre Beschwerde schriftlich formuliert. Da allerdings in der zweiten Instanz grundsätzlich Anwaltszwang bestehe, so VGH-Richter Manfred Frank auf Anfrage, sei die Beschwerde als unzulässig abgelehnt worden (Aktenzeichen 1S 1717/25) – das Schriftstück hätte zwingend von einem Rechtsanwalt formuliert sein müssen.

