
Podium mit AfD und OB Palmer: Eilanträge abgelehnt – Streitgespräch in Hepper-Halle kann stattfinden
Den beiden Einwendungen einer Tübingerin und eines Rottenburgers war vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen kein Erfolg beschieden. Rechtskräftig sind die Beschlüsse allerdings nicht: Innerhalb von zwei Wochen kann gegen sie Beschwerde eingelegt werden.

Aus rechtlicher Sicht steht dem geplanten Streitgespräch am Freitag in der Hepper-Halle nichts im Wege.
Carolin Albers