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: Eilanträge abgelehnt – Streitgespräch in Hepper-Halle kann stattfinden

Den beiden Einwendungen einer Tübingerin und eines Rottenburgers war vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen kein Erfolg beschieden. Rechtskräftig sind die Beschlüsse allerdings nicht: Innerhalb von zwei Wochen kann gegen sie Beschwerde eingelegt werden.
Von
Holger Weyhmüller
Tübingen
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Eingangsschild der Hermann-Hepper-Halle in der Tübinger Weststadt

Aus rechtlicher Sicht steht dem geplanten Streitgespräch am Freitag in der Hepper-Halle nichts im Wege.

Carolin Albers