Hitze und Trockenheit: Jetzt ist im Kreis Tübingen auch Wasserschöpfen verboten

Hier gibt es sowieso nichts mehr zu schöpfen: Die Steinlach ist an manchen Stellen schon seit Tagen völlig ausgetrocknet. Das trockene Bachbett hat Leser Gerhard Jockenhöfer Anfang August in Mössingen fotografiert.
Gerhard Jockenhöfer- Wasserschöpfen im Kreis Tübingen verboten: Aus allen Bächen, Flüssen und Seen darf nichts entnommen werden.
- Grund ist anhaltende Trockenheit mit historischen Tiefständen, eine Entspannung ist nicht in Sicht.
- Auch Eimer, Gießkannen und Pumpen sind untersagt – Zuwiderhandlungen können bis 100.000 Euro kosten.
- Die Verfügung gilt laut Landratsamt bis zum 30. September 2026 und schützt Fische sowie Kleinlebewesen.
- Kurze Starkregen würden die Lage eher verschlechtern, daher wird zu sparsamem Wasserverbrauch aufgerufen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wegen historischer Tiefstände an den Gewässern im Landkreis Tübingen durch die weiterhin andauernde Trockenheit hat das Landratsamt Tübingen die Beschränkung der Wasserentnahme auf alle Gewässer im Landkreis ausgeweitet.
Laut Lagebericht des Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) ist eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwasserlage landesweit derzeit nicht in Sicht, sondern wird sich voraussichtlich weiter verschärfen. Eventuelle kurze Starkregen würden nicht zu einer Entlastung der Situation führen, sondern zu erhöhten Wärme- und Stoffeinträgen, welche die Sauerstoffsättigung und die Gewässergüte verschlechtern und somit die Gewässerlebewesen zusätzlich unter Stress setzen werden. Mittlerweile würden flächendeckend kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in Gewässern herrschen, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung vom Freitag, 14. August 2026.
Den Grundwasserstandsprognosen nach könne sogar das monatliche Minimum der 30-jährigen Beobachtungsspanne unterschritten werden. Dieser Zustand führe dann zu einer weiteren Verringerung des Trockenwetterabflusses in den Gewässern.
Bußgelder drohen
Das Landratsamt beschränkt deshalb ab sofort per Allgemeinverfügung den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch an allen oberirdischen Gewässern im Landkreis Tübingen. Demnach ist es jetzt verboten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Untersagt ist nun also auch das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen sowie mittels Pumpen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern „bis zu einer Höhe von 100.000 Euro“ geahndet werden, so steht es in der Allgemeinverfügung, die bis zum 30. September 2026 gelten soll.
Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Landratsamt ganz allgemein an das Verantwortungsbewusstsein aller Menschen, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.

