Oberflächengewässer im Kreis Tübingen: Wasserentnahme mit Pumpen ist teilweise verboten

Von Hand, beispielsweise mit einer Gießkanne, ist eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreis Tübingen noch erlaubt. Mit einer Pumpe allerdings nicht mehr. Wobei Neckar, Ammer und Echaz davon ausgenommen sind.
Hendrik Schmidt/dpa/Archiv- Landratsamt Tübingen verbietet Pumpenentnahme aus Gewässern – befristet bis 30. September.
- Handentnahme mit Eimer oder Gießkanne bleibt erlaubt, Aufstauen ist untersagt.
- Neckar, Ammer und Echaz sind von der Verfügung ausgenommen.
- Trockenheit und geringe Niederschläge senken Pegel, Hitze erhöht Verdunstung.
- Behörde warnt vor kritischen Bedingungen für Fische und Kleinlebewesen, Bußgelder möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wegen der andauernden Trockenheit hat das Landratsamt Tübingen eine zeitlich befristete Verfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme erlassen, wie die Behörde mitteilt. Trotz der kurzzeitig starken Regenfälle der vergangenen Tage seien die Wasserstände beziehungsweise die Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis auf kritische Werte gesunken. Grund: die anhaltende trockene Witterung und die unterdurchschnittlichen Niederschläge im vergangenen Winter und Frühjahr. Lokale Regenschauer führen demnach lediglich zu kurzen Abflussspitzen in den Gewässern – aber nicht zu einer anhaltenden Verbesserung der Wasserstände. Die aktuelle Hitze sorge zudem für hohe Verdunstungsraten und Wassertemperaturen.
Kritische Zustände für Lebewesen sind nicht auszuschließen
Die Grundwasserstände unterlägen überdies einem Abwärtstrend, was den Trockenwetterabfluss im Gewässer weiter verringere. Auch die Wetterprognosen für die kommenden Tage und Wochen ließen keine signifikanten andauernden Niederschläge erwarten. Deshalb seien kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen.
Das Landratsamt Tübingen beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung ab sofort bis zum 30. September den sogenannten „wasserrechtlichen Gemeingebrauch an den oberirdischen Gewässern“ im Landkreis Tübingen. Ausgenommen davon bleiben derzeit aber Neckar, Ammer und Echaz. Nach dieser Allgemeinverfügung ist es verboten, Wasser mittels Pumpen aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen – wie etwa Eimern und Gießkannen – bleibe noch zulässig. Ein Aufstauen von Gewässern hierzu sei untersagt. Zuwiderhandlungen könnten mit Bußgeldern geahndet werden.
Appell an das Verantwortungsbewusstsein aller
Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein aller, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tübingen unter www.kreis-tuebingen.de veröffentlicht.
