Hitze und Trockenheit: Wasserschöpfen könnte im Kreis Tübingen untersagt werden

Auch aus der Ammer in der Tübinger Weststadt sollte in Zeiten der Trockenheit kein Wasser zum Gartengießen geschöpft werden.
Christoph Schmidt (dpa)/Carolin Albers (Archiv)- Landratsamt Tübingen warnt: Wasser nicht aus Bächen, Flüssen und Seen schöpfen.
- Niederschläge im Frühjahr 2026 sehr unterdurchschnittlich, Pegel bereits niedrig.
- Hitze erhöht Verdunstung und Gewässertemperaturen – Entnahmen verschärfen Lage.
- Gefahr für Fische und Kleinlebewesen durch Austrocknung oder Sauerstoffmangel.
- Gemeingebrauch könnte im Sommer eingeschränkt werden, Aufstauen ist verboten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Wasserstände der Fließgewässer im Kreis Tübingen sind aufgrund sehr unterdurchschnittlicher Niederschläge im Frühjahr 2026 bereits jetzt auf niedrige Werte gesunken. Das meldet das Landratsamt Tübingen am Freitagmittag. Lokale Schauer trügen nur kurzfristig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei, heißt es darin weiter.
Lange heiße Sommertage würden zu hohen Verdunstungsraten und hohen Gewässertemperaturen führen und Wasserentnahmen aus den Gewässern würden diese Situation zusätzlich verschärfen. Durch Austrocknung oder Sauerstoffmangel seien lebensbedrohliche Zustände für Fische und Kleinlebewesen nicht auszuschließen.
Daher appelliert das Landratsamt Tübingen an die Menschen im Landkreis, Wasserentnahmen zu unterlassen und die Gewässer und ihre Funktionen als Lebensraum und für das Kleinklima zu bewahren. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, etwa zum Zweck der Entnahme, sei grundsätzlich nicht erlaubt.
Gemeingebrauch förmlich einschränken?
Für die Sommermonate müsse sogar in Erwägung gezogen werden, den sogenannten Gemeingebrauch auch förmlich einzuschränken. Dieser „Gemeingebrauch“ umfasst das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen sowie das Entnehmen in geringen Mengen Wasser für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau.
