Haus und Grund zu Klagerückzug der Stadt: „Stadt hatte Eskalation herbeigeführt“

Haus und Grund im Zuge des Klagerückzugs der Stadt: „Entgegen den wiederholten medialen Verlautbarungen des OBs hat die Stadt die Ergebnisse des Gutachtens bislang nicht widerlegt.“
Bernd Weißbrod/dpa/Archiv- Stadt Tübingen zieht Klage gegen Verein Haus und Grund zurück – Gericht sah Erfolgsaussichten kritisch.
- Stadt muss Verfahrenskosten tragen, da sie den Antrag vor Verhandlungstermin zurücknahm.
- Verein kritisiert Behauptung der Stadt, Forderungen seien erfüllt – Unterlassungserklärung abgelehnt.
- Gutachten des Vereins sieht Tübingens Grundsteuerbescheide aus mehreren Gründen als rechtswidrig an.
- Stadt hat Ergebnisse des Gutachtens laut Haus und Grund bislang nicht widerlegt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Auf die am Mittwochnachmittag veröffentlichte Ankündigung der Stadt Tübingen, ihre Klage gegen Haus und Grund zurückzuziehen (wir berichteten), hat der Verein nun mit einer Pressemitteilung reagiert. Darin heißt es: „Beim Grundsteuerthema hatte die Stadt eine Eskalation herbeigeführt und Ende Oktober beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Haus und Grund Tübingen eingereicht. Das Gericht hat in einer schriftlichen Verfügung Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert.“ Nun habe die Stadt ihren Antrag zwei Tage vor dem Verhandlungstermin zurückgenommen.
Der Streit zwischen Haus und Grund und Boris Palmer
Nach der rückwirkenden Grundsteuererhöhung bekam Haus und Grund ein Rechtsgutachten, das ein Dritter beauftragt hatte und das zu dem Schluss kam, die Satzung sei rechtswidrig. Seither streitet sich Oberbürgermeister Boris Palmer mit dem Verein.
Das habe zur Folge, so Haus und Grund, dass die Stadt die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. Weiter: „Die jüngste Behauptung der Stadt in der Presse, Haus und Grund Tübingen habe ‚die Forderungen der Stadt erfüllt', ist unzutreffend.“ Noch am Mittwochmorgen habe Oberbürgermeister Boris Palmer die Vereinsvorsitzende Dagmar König per E-Mail kontaktiert und erneut zur Abgabe der Unterlassungserklärung aufgefordert. Diese Erklärung sei jedoch nicht abgegeben worden. „Dass die Stadt die ‚Reißleine‘ gezogen hat, dürfte wohl andere Gründe haben“, mutmaßt der Verein.
Haus und Grund habe Ende vergangener Woche seine Mitglieder und die Stadt über die Ergebnisse des vom Verein beauftragten Rechtsgutachtens informiert. Der Gutachter Prof. Arne Pautsch (Ludwigsburg) siehe unter anderem Bekanntmachungsmängel bei der Hebesatzänderungsatzung. Aus seiner Sicht seien die Grundsteuerbescheide der Stadt aus mehreren Gründen rechtswidrig. Die Pressemitteilung schließt mit dem Satz: „Entgegen den wiederholten medialen Verlautbarungen des OBs hat die Stadt die Ergebnisse des Gutachtens bislang nicht widerlegt.“
