Nach wochenlanger Auseinandersetzung: Stadt Tübingen zieht Klage gegen Haus und Grund zurück

+++
Bernd Weißbrod/dpa/ArchivDie Stadt Tübingen hat die Klage gegen den Verein Haus und Grund zurückgenommen – darüber informierte die Verwaltung am Mittwochnachmittag per Pressemitteilung. Anlass für diesen Schritt sei, „dass Haus und Grund die wesentlichen Forderungen der Stadt inzwischen erfüllt hat“. Ursprünglich hatte die Stadtverwaltung rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem auf der Internetseite von Haus und Grund die Behauptung aufgestellt worden war, die städtische Satzung zur Grundsteuer sei nicht veröffentlicht worden (wir berichteten mehrfach).
„Zweifelsfrei von Meinungsfreiheit gedeckt“
An die Stelle der früheren, „nicht weiter begründeten Darstellung“ sei nun der Verweis auf ein Parteigutachten getreten, das Formfehler bei der „zweifelsfrei erfolgten“ Veröffentlichung behaupte. Diese Argumente könnten nur inhaltlich vor einem Gericht geklärt werden und seien „zweifelsfrei von der Meinungsfreiheit gedeckt, sodass dagegen kein Unterlassungsanspruch besteht“, teilt die Stadt weiter mit.
Haus und Grund Tübingen habe zudem über seinen Rechtsanwalt klargestellt, dass sich der Verein die ursprüngliche Aussage, die Satzung sei überhaupt nicht veröffentlicht worden, „zu keinem Zeitpunkt zu eigen gemacht hat“. Haus und Grund wiederhole also die ursprüngliche und „erwiesenermaßen unzutreffende Tatsachenbehauptung“ nicht mehr und habe sich inhaltlich von dieser distanziert. Daher siehe die Universitätsstadt Tübingen den Rechtsstreit als erledigt an und habe die Klage zurückgenommen.
Das vorgelegte Parteigutachten erlaube der Stadt nun, erstmals konkrete Aussagen zu angeblichen Formfehlern in der Veröffentlichung zu widerlegen. Oberbürgermeister Boris Palmer werde allen Beschwerdeführern schriftlich darlegen, warum die Widersprüche nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung keinen Erfolg haben könnten und darum bitten, sie zurückzuziehen, „um hohen Verwaltungsaufwand und gebührenpflichtige Bescheide zu vermeiden“.

Gleich vier Rechtsanwälte sind mit der Tübinger Satzungsänderung zur Grundsteuer beschäftigt, weil die angeblich nicht veröffentlicht wurde. Was sie aber durchaus wurde.