Anklage wegen versuchten Totschlags
: Polizisten in Tübinger Notaufnahme dienstunfähig geschlagen

Der Fall erregte nicht nur unter Polizisten großes Aufsehen: Im Januar griff ein Mann Beamte an und verletzte sie schwer. Nun hat die Staatsanwaltschaft Tübingen Anklage erhoben.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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In der Notaufnahme der BG-Klinik in Tübingen verletzte ein Mann einen Polizisten und eine Polizistin schwer. Nun muss er sich bald vor Gericht verantworten.

In der Notaufnahme der BG-Klinik in Tübingen verletzte ein Mann einen Polizisten und eine Polizistin schwer. Nun muss er sich bald vor Gericht verantworten.

Dktue, CC0, via Wikimedia Commons/Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild
  • In Tübingen soll ein 49-Jähriger in der BG-Notaufnahme zwei Polizisten schwer verletzt haben.
  • Laut Anklage würgte er den Polizisten bis zur Benommenheit – bewertet als versuchter Totschlag.
  • Der Mann wehrte sich zuvor in Mössingen gegen Beamte und war schwer betrunken.
  • Beide Polizisten waren rund 19 bzw. 20 Tage dienstunfähig und wurden in der Klinik behandelt.
  • Die Staatsanwaltschaft erhob Ende März Anklage; das Verfahren könnte im Juli beginnen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Sonntag, 11. Januar, war die Polizei zu einem handfesten Streit unter mehreren Männern nach Mössingen ausgerückt. Bereits dort hatte sich einer der Beteiligten, ein 49-Jähriger aus der Ukraine, der mit den beiden anderen in Streit geraten war, gegen die eingesetzten Polizisten gewehrt. Dabei war der Mann verletzt worden. Da er blutete, fuhren ihn ein 49-jähriger Polizist und seine 38-jährige Kollegin zur Versorgung in die Notaufnahme der BG-Unfallklinik in Tübingen.

Zwei Beamte wurden schwer verletzt

Das dankte ihnen der schwer betrunkene Mann jedoch nicht, im Gegenteil. Er wollte sich nicht versorgen lassen, weigerte sich aber laut Polizeiangaben gleichzeitig, die Klinik zu verlassen. Einen Platzverweis ignorierte er. Als die beiden Beamten ihn zum Verlassen der Notaufnahme zwingen wollten, griff er sie laut Ermittlerangaben massiv an. Dabei soll er den Polizisten gebissen und  geschlagen und der Polizistin das Jochbein gebrochen haben. Außerdem habe er den Beamten gewürgt, sodass der kurzfristig benommen war. Erst unter Einsatz eines Schlagstocks und gemeinsam mit dem Klinikpersonal gelang es damals, den Tobenden zu überwältigen. Auch er wurde dabei verletzt. Alle Beteiligten wurden anschließend in der Klinik behandelt. Für die beiden Polizisten hatte ihr Einsatz am Sonntagmorgen schwerwiegende Folgen: Der 49-Jährige war 19 Tage dienstunfähig, seine Kollegin 20 Tage lang.

Nachdem der Fall öffentlich bekannt geworden war, meldete sich Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer auf Facebook zu Wort. Er forderte schärfere Gesetze: „Ich kann es nur immer wieder sagen: Wer unsere Polizisten angreift und verletzt, hat sein Recht verwirkt, in unserem Land Schutz zu erhalten.“ Die Ausweisung müsse bei Angriffen auf Polizisten die zwingende Folge sein.

Das Würgen wertet die Anklage als versuchten Totschlag

Wie die Tübinger Staatsanwaltschaft auf Nachfrage der SÜDWEST PRESSE erklärte, erhob sie Ende März Anklage beim Tübinger Landgericht. Sie wirft dem Beschuldigten, der seit dem Vorfall in Untersuchungshaft sitzt, eine ganze Reihe von Straftaten vor. Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in mehreren Fällen, dazu kommen Bedrohung und Beleidigung sowie gefährliche Körperverletzung. Am schwersten aber wiegt der Vorwurf, den Polizisten bis zur Benommenheit gewürgt zu haben. Dabei geht die Anklage davon aus, dass eine Tötungsabsicht bestand, und wertet diesen Teil der Auseinandersetzung in der Notaufnahme als versuchten Totschlag.

Nun wird voraussichtlich die Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts über den Fall urteilen. Wenn sie die Anklage zulässt, was sehr wahrscheinlich ist, könnte das Verfahren bereits im Juli beginnen.

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