Wegen Waldbrandgefahr: In Ammerbuch gilt jetzt ein Feuerverbot

Grillen kann in Ammerbuch teuer werden: Wer im Wald oder auf der Wiese dabei erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro rechnen.
Rolf Vennenbernd/dpa- Ammerbuch verhängt wegen hoher Wald- und Flächenbrandgefahr ein befristetes Feuerverbot.
- Verbot gilt im gesamten Gemeindegebiet bis auf Widerruf – auch für öffentliche Grillstellen.
- Grillen und Feuer auf Wiesen, trockenen Grünflächen und brandgefährdeten Flächen sind untersagt.
- Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können bis zu 5000 Euro kosten.
- Auf befestigten, nicht brandgefährdeten Flächen ist Grillen erlaubt, besondere Vorsicht ist nötig.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wegen der hohen Wald- und Flächenbrandgefahr hat die Gemeinde Ammerbuch jetzt ein befristetes Feuerverbot erlassen. Wie im Amtsblatt „Ammerbuch aktuell“ steht, erfordern die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene sehr hohe Brandgefahr in der Natur „besondere Vorsicht und Rücksichtnahme“.
Die Stadt Tübingen hat ein ähnliches Verbot bereits Ende Juli ausgesprochen. In der ersten Augustwoche hat Ammerbuch nachgezogen.
Das Feuerverbot gilt demnach im gesamten Ammerbucher Gemeindegebiet bis auf Widerruf. Untersagt ist das Entzünden und Unterhalten von Feuer sowie das Grillen auf Wiesen, Grasflächen, trockenen Grünflächen und sonstigen brandgefährdeten Flächen. „Dies umfasst insbesondere Lagerfeuer, Feuerschalen, Holzkohlegrills, Einweggrills sowie sonstige Feuerstellen und Grillgeräte, von denen eine Brandgefahr ausgeht“, schreibt die Gemeindeverwaltung. Auch die öffentlichen Grillstellen auf Ammerbucher Markung, zum Beispiel im Schönbuch, sind gesperrt.
Schon kleine Funken können einen Brand auslösen
Das Verbot gelte „unabhängig davon, ob sich die jeweilige Fläche im öffentlichen oder privaten Eigentum befindet“, heißt es bei der Gemeinde auf Nachfrage unserer Redaktion.
Verstöße gegen diese, auch auf der Homepage der Gemeinde nachzulesende Allgemeinverfügung „können als Ordnungswidrigkeit gemäß § 26 Abs. 1 und 2 (PolG BW) verfolgt und mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden“.
Ganz verboten ist das Grillen in Ammerbuch aber nicht. Wie Pressesprecher Maurice Straub auf Nachfrage erläutert, sei „das Grillen auf einer befestigten, nicht brandgefährdeten Fläche (beispielsweise Hofeinfahrt oder Terrasse) nicht grundsätzlich untersagt“. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sei hierbei jedoch „besondere Vorsicht geboten“. Straub weiter: „Funkenflug und eine Gefährdung angrenzender trockener Vegetation müssen ausgeschlossen sein.“ Schließlich könnten bereits kleine Funken oder Glutreste ausreichen, um einen Brand auszulösen.
In diesem Zusammenhang erinnert die Gemeindeverwaltung auch noch einmal an das gesetzliche Rauchverbot im Wald, das in Baden-Württemberg in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober gilt.