Brandgefahr wegen Trockenheit: Grillstellen in Tübingen sind gesperrt

Grillstelle gesperrt: Das gilt auch für die meisten Feuerstellen in Tübingen.
Nicolas Armer/dpa- Tübingen sperrt die meisten Grillplätze wegen großer Hitze und hoher Brandgefahr.
- Nutzung ist verboten, bis sich die Wetterlage bessert und die Brandgefahr sinkt.
- Bei Öffnung gilt Vorsicht – Feuer nur an ausgewiesenen Stellen entzünden.
- Nach dem Grillen müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht und Abfälle mitgenommen werden.
- Übersicht der Feuerstellen steht im Online-Stadtplan unter www.tuebingen.de/stadtplan/#feuerstellen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Sommer lädt zum Grillen im Freien ein. Wegen der großen Hitze und der damit verbundenen Brandgefahr sind die meisten Grillplätze im Tübinger Stadtgebiet derzeit jedoch gesperrt und dürfen nicht genutzt werden. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Sobald sich die Wetterlage bessert und die Brandgefahr zurückgeht, werden die Grillplätze wieder geöffnet.
Auch wenn sie geöffnet sind, sollten Grillplätze nur mit besonderer Vorsicht genutzt werden, warnt die Stadt: Feuer darf ausschließlich an den dafür ausgewiesenen Feuerstellen entzündet werden. Nach dem Grillen müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht werden. Alle Abfälle sind vollständig mitzunehmen. Insbesondere dürfen keine brennbaren Materialien zurückbleiben. Eine Übersicht über alle Feuerstellen gibt es im Online-Stadtplan unter www.tuebingen.de/stadtplan/#feuerstellen.
Was Grill- und Feuerstellen im Landkreis Tübingen angeht, gibt es noch keine Allgemeinverfügung, informiert das Landratsamt auf Nachfrage. Sollte es eine geben, würde diese dann auch für private Feuerstellen im Wald und in Waldesnähe gelten. „Die Verhaltensregeln im Wald nach dem LWaldG gelten dabei auch für den Privatwald.“
Grundsätzlich gelten im Wald bei anhaltender Trockenheit und Hitze folgende Regeln: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuer ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.
Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und das Grillen im Wald verbieten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
