Höcke-Auftritt in Reutlingen: Demonstranten setzen Kundgebungsplatz in Sichtweite durch

Am Samstag will ein breites Bündnis gegen den Auftritt des AfD-Politikers Björn Höcke in der Rommelsbacher Wittumhalle demonstrieren. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden: Eine Kundgebung darf auch in Sichtweite der Halle stattfinden.
Ina Fassbender/AFP/Symbolbild/Peter Andel- VG Sigmaringen erlaubt Demo in Sichtweite der Wittumhalle in Rommelsbach.
- Bündnis „Gemeinsam & Solidarisch…“ wollte nahe an der Halle protestieren.
- Stadt lehnte Nähe ab: Sorge vor Eskalation, Lärm, Verweis auf Sachbeschädigung.
- Gericht: Versammlungsfreiheit, keine Überschneidung 16–19 Uhr vs. AfD ab 19 Uhr.
- Stadt reagierte auf Anfrage nicht; Liveticker am Samstag auf swp.de.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke will am Samstag, 28. Februar, beim „AfD-Bürgerdialog“ in Rommelsbach auftreten. Ein breites Bündnis hat zum Protest aufgerufen, zwei Versammlungen sind geplant. Um den genauen Ort aber gab es im Vorfeld Streit zwischen der Stadt Reutlingen als Versammlungsbehörde und dem Bündnis „Gemeinsam & Solidarisch gegen Rechts Reutlingen und Tübingen“: Wie nah darf der Protest der Halle kommen?
Ursprünglich wollte das Bündnis seine Kundgebung direkt am Veranstaltungsort abhalten. Das lehnte die Stadtverwaltung ab: Als zu groß schätzte sie die Gefahr ein, dass die Emotionen hochschlagen könnten. Außerdem könne Lärm der Kundgebung die AfD in ihrem Versammlungsrecht einschränken.
Die Anmelder der Bündnis-Kundgebung boten an, den Abstand zu erhöhen: Sie wollten südlich der Halle etwa 45 bis 50 Meter entfernt ihre Kundgebung am Schulhof des HAP-Grieshaber-Gymnasiums abhalten. Doch die Stadtverwaltung lehnte ab und wies ihnen einen Platz unterhalb der benachbarten Turnhalle zu, mit eingeschränkter Sicht auf die Wittumhalle. Dabei argumentierte sie auch damit, dass die Sachbeschädigung an der Halle, an der kürzlich Unbekannte Scheiben einwarfen, ein Beleg für die aufgeheizte Stimmung sei. Und dadurch sei der Schallschutz nicht mehr ausreichend gegeben.
Bündnis schaltet das Verwaltungsgericht ein
Das wollte das Bündnis nicht akzeptieren und wandte sich an den Rechtsanwalt Franz Spindler. Der fasst die Position so zusammen: „Man möchte in Sicht- und Hörweite protestieren.“ Er stellte einen Eilantrag ans Verwaltungsgericht Sigmaringen. Eines seiner Argumente: Bei vergleichbaren Veranstaltungen, etwa dem Gespräch zwischen Tübingens OB Boris Palmer und AfD-Landeschef Markus Frohnmaier, seien Proteste vor dem Veranstaltungsort ja auch zugelassen worden.
Das Gericht gab dem Bündnis in einer Entscheidung am Freitagnachmittag weitgehend recht und hob die städtische Ortsverlegung auf. Prinzipiell garantiere die Versammlungsfreiheit im Grundgesetz den Anmeldern, den Versammlungsort selbst festzulegen, solange keine Rechte anderer verletzt werden.
Auch das Gericht sah eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, da sich die Positionen der AfD-Teilnehmer und der Gegendemonstranten diametral entgegenstünden, dazu kommt die Sachbeschädigung an der Halle. Da aber die Gegendemo um 16 Uhr beginnen und um 19 Uhr enden soll, die AfD aber erst um 19 Uhr startet, gebe es keine Überschneidung. Deshalb sei ein Mindestabstand zur Halle ausreichend. Die Stadtverwaltung Reutlingen ließ eine Anfrage am Freitag unbeantwortet.
Am Samstag berichtet die „SÜDWEST PRESSE“ mit einem Liveticker auf swp.de


