Ravensburg Corona im Kreis: Nächtliche Ausgangssperre: Was jetzt gilt im Landkreis RV wegen der zu hohen Inzidenz-Zahlen

Die Inzidenz im Kreis Ravensburg liegt über 50, deswegen gilt eine Ausgangssperre durch das Landratsamt.
dpa/Stadt RavensburgDie Corona-Zahlen in Deutschland sinken weiter. Die Maßnahmen des Lockdowns scheinen endlich zu wirken.
Allerdings gibt es eine „Dritte Welle“ durch Mutationen des Coronavirus, sie machen mehr als 20 Prozent der Neuinfektionen aus.
Seit Donnerstag, 11.02.2021 gilt in Baden-Württemberg keine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre mehr.
Viele hatten sich gefreut, als bekannt wurde, dass die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg per Entscheid des Verwaltungsgerichtshof aufgehoben werde. Aber: Städte und Kommunen in Hotspots können, beziehungsweise müssen per Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen verhängen, wenn die 7-Tage-Inzidenz über dem Grenzwert von 50 liegt.
Was jetzt im Kreis Ravensburg bei der Ausgangssperre wegen Corona gilt
Das gilt nun auch für den Kreis Ravensburg, obwohl die Region in Oberschwaben vergleichsweise niedrige Inzidenzen aufweist. Aktuell, Stand Freitag, 12.02.2021, beträgt die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut (RKI)56,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen. Damit liegt sie über der Grenze von 50.
Deswegen teilte das Landratsamt am Donnerstag mit: „Der Landkreis Ravensburg hat am Donnerstag, 11. Februar 2021 eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verfügt.“ sie gelte in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr.
Auch im benachbarten Kreis Biberach wurde eine Ausgangssperre aus denselben Gründen verhängt:
Ab wann und wie lange die Corona-Ausgangssperre im Landkreis Ravensburg gilt
Das Verbot, sich nach 21 Uhr die Wohnung zu verlassen und sich im Freien zu bewegen wird schnell umgesetzt und ist umgehend nach dem Beschluss inkraft getreten.
Demnach gilt die neue Ausgangssperre bereits von Freitag, 12.02.2020, 0 Uhr an.
Die Allgemeinverfügung zum Ausgangsverbot gilt vorerst bis einschließlich Mittwoch, 17.02.2021.
Es gibt aber auch Ausnahmen, so genannten „triftige Gründe“.
Das sind die Ausnahmen für die Ausgangssperre im Kreis RV
Das Landratsamt betont, dass die Wohnung nur bei diesen triftigen Gründen verlassen werden kann, das gilt unter anderem für:
Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Genehmigte Gottesdienste und Beerdigungen
Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten
Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen
Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
Die aktuellen Corona-Fallzahlen im Kreis Ravensburg
Das Landratsamt RV meldet folgende Fallzahlen:
Bekannte Corona-Infektionen: 6584 Fälle
7-Tage-Inzidenz: 58,2
Aktive Corona-Infektionen: 1601
Tote bisher: 104
Bisher Genesene: 4880
Fälle der letzten 7 Tage laut RKI: 162
Fälle gesamt pro 100.000 Einwohner bisher laut RKI: 2260,1
Landratsamt Ravensburg verfügt Ausgangssperre wegen Corona-Inzidenz über 50
Der Erste Landesbeamte und Gesundheitsdezernent Dr. Andreas Honikel-Günther sagte zu der Allgemeinverfügung laut Landratsamt, man habe diese Entscheidung entsprechend den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg getroffen: „Auch wenn die Infektionen in den letzten Wochen gesunken sind, liegt die 7-Tage-Inzidenz in unserem Landkreis seit Ende Oktober leider konstant über 50. Außerdem haben wir ein diffuses Infektionsgeschehen, das nicht nur auf bestimmte Einrichtungen oder Orte eingegrenzt werden kann.“

