Tödlicher Unfall B28 bei Senden
: 29-jähriger Raser vor Gericht: Das Urteil ist gefallen

Am Mittwoch muss sich ein 29-Jähriger vor Gericht verantworten. Vor gut einem Jahr soll er einen Unfall verursacht haben, bei dem ein 22-jähriger Mann ums Leben kam.
Von
Julia Horn,
Yasmin Nalbantoglu
Ulm
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  • Vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht muss sich ab Mittwoch (18.10.) ein 29-Jähriger verantworten. Im Oktober 2022 soll er einen Autounfall verursacht haben, bei dem ein 22-Jähriger starb.

    Vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht muss sich ab Mittwoch (18.10.) ein 29-Jähriger verantworten. Im Oktober 2022 soll er einen Autounfall verursacht haben, bei dem ein 22-Jähriger starb.

    Patrick Fauß
  • Vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht muss sich ab Mittwoch (18.10.) ein 29-Jähriger verantworten. Im Oktober 2022 soll er einen Autounfall verursacht haben, bei dem ein 22-Jähriger starb.

    Vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht muss sich ab Mittwoch (18.10.) ein 29-Jähriger verantworten. Im Oktober 2022 soll er einen Autounfall verursacht haben, bei dem ein 22-Jähriger starb.

    Julia Horn
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Im Oktober 2022 starb ein 22-Jähriger bei einem schweren Autounfall. Der junge Mann war zwischen Neu-Ulm und Senden unterwegs gewesen, als ein 29-Jähriger ungebremst mit seinem Wagen in den Golf des 22-Jährigen raste. Am Mittwoch (18.10.23) musste sich der Unfallverursacher vor Gericht verantworten. Der Prozess lief von 9.00 Uhr morgens bis etwa 16.00 Uhr nachmittags. Das Urteil ist gefallen.

Angeklagter bedauert Tat und entschuldigt sich bei Angehörigen – Urteil ist gefallen

Etwa eine halbe Stunde vor Prozessbeginn haben sich bereits Angehörige am Amtsgericht versammelt, berichtet eine Reporterin der SÜDWEST PRESSE von vor Ort. Auch habe es Einlasskontrollen gegeben. Der Prozess gegen den 29-jährigen Autofahrer, der in der Nacht zum 30. Oktober vergangenen Jahres alkoholisiert in das Auto des 22-jährigen Unfallopfers raste, startete um 9.00 Uhr.

Zum Prozess gegen einen 29-Jährigen, der betrunken einen Unfall mit einem Todesopfer verursacht haben soll, sind auch zahlreiche Polizisten vor Ort.

Julia Horn
  • Anwesend im Gerichtssaal waren auch die Eltern des bei dem Unfall getöteten jungen Mannes. Sie nahmen mit ihrem Anwalt am Prozess teil.
  • Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der Angeklagte gestanden, betrunken Auto gefahren zu sein. Er entschuldigte sich bei den Angehörigen und sagte, dass er seine Tat bereue.
  • Vor dem Amtsgericht haben sich viele Menschen versammelt, die offenbar keinen Platz im Saal bekommen haben.
  • Am Vormittag gab es mehrere Zeugenaussagen. Darunter Menschen, die am Unfallort Ersthelfer waren. Sie haben ausgesagt, dass der Unfallverursacher zunächst sehr schnell an ihnen vorbeigefahren war, bevor es zum Zusammenstoß mit dem Auto des 22-Jährigen kam. Der Tod des 22-Jährigen sei noch am Unfallort festgestellt worden.
  • Am Nachmittag fiel das Urteil.

Staatsanwaltschaft fordert mehr als drei Jahre Haft

Nach den Plädoyers hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Die Eltern, die als Nebenkläger auftreten, haben sich dem Strafmaß angeschlossen. Die Verteidigung hat eine Bewährungsstrafe gefordert, ohne jedoch konkrete Jahre zu nennen.

Urteil ist gefallen: Täter muss ins Gefängnis

Am Nachmittag ist dann letztendlich das Urteil gegen den 29-Jährigen gefallen. Er erhält eine Freiheitsstraße von 3 Jahren, muss also ins Gefängnis.

Außerdem wurde dem 29-Jährigen seine Fahrerlaubnis für zwei Jahre entzogen. Erst danach kann er versuchen, seinen Führerschein zurückzubekommen.

Hintergrund zum Raser-Prozess in Neu-Ulm: so lautet die Anklage

Wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs musste sich der Unfallverursacher vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, den VW-Golf des Opfers „aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit“ übersehen zu haben, sagte Pressesprecher des Amtsgerichts, Alexander Kessler, vor wenigen Tagen. Der 29-Jährige soll eine Blutalkoholkonzentration von 1,78 Promille gehabt haben. Das 22-jährige Unfallopfer starb demnach an einer Halswirbelfraktur in Folge des Aufpralls.

Beide Taten – fahrlässige Tötung und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs – sind mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen, Thorsten Thamm, auf Nachfrage. „Am Schluss wird das zu einer Strafe zusammengefasst, da beide denselben Strafrahmen haben.“

Der Tod des 22-Jährigen löste im vergangenen Jahr eine immense Welle an Trauer und Anteilnahme aus. Zu einer Trauerfeier auf dem Gelände der Ditib-Moschee in Ulm waren mehr als 3500 Menschen gekommen.