Sexuelle Belästigung in Weißenhorn
: Nackter Exhibitionist auf Fahrrad: Polizei sucht Täter mit Beschreibung

Ein Exhibitionist hat zwei Frauen in Weißenhorn sexuell belästigt. Jetzt sucht die Polizei den Täter. Sind Exhibitionisten gefährlich? Was die Polizei sagt.
Von
Sven Kaufmann
Weißenhorn
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Ein Exhibitionist hat zwei Frauen in Weißenhorn sexuell belästigt (Symbolfoto).

©Zuev Ali /adobe.stock.com

Wie die Polizei berichtet, wurden am späten Montagabend (21.08.2023) zwei junge Frauen in Weißenhorn von einem Mann sexuell belästigt. Demnach befanden sich die beiden Frauen gegen 23.30 Uhr auf dem Parkplatz vor der Fuggerhalle, als ein Radfahrer mit entblößtem Unterleib nahte und sie ansprach. Der Mann trug lediglich ein T–Shirt und war ansonsten nackt. Er fragte die Frauen, wie sie das denn fänden. Danach fuhr er mit seinem Rad davon.

Exhibitionist auf dem Fahrrad: Polizei sucht nach Täter mit Beschreibung

Die Frauen erstatteten Anzeige. Die Polizeiinspektion Weißenhorn sucht jetzt nach dem Täter mit einer Personenbeschreibung:

  • Der Täter ist ein Mann mittleren Alters, er ist etwa 50 bis 60 Jahre alt
  • Er trägt graues/helles, gewelltes, schulterlanges Haar
  • Er ist Brillenträger
  • Unterwegs war er mit einem schwarzen Mountainbike mit einem Einkaufskorb auf dem Gepäckträger.

Wer Angaben zu dem Gesuchten machen kann möge sich melden bei der Polizeiinspektion Weißenhorn unter der Telefonnummer 07309 96550.

Immer wieder Fälle von Exhibitionismus

Bereits am Donnerstag, 10. August, wurde eine 69–jährige Frau gegen 20.30 Uhr am nördlichen Ufer des Vöhringer Waldsees von einem Exhibitionisten belästigt.

Am 11. August gab es einen Fall von Exhibitionismus in Tübingen: Zwei Frauen sahen im Bereich des Baggersees in Hirschau einen Mann, der bei heruntergelassener Hose onanierte. Der 32–Jährige wurde festgenommen.

In Pfullingen wurde am 1. August eine Radfahrerin sexuell belästigt: Der Frau kam ein Mann entgegen, der ihr beim Vorbeifahren sein entblößtes, erigiertes Glied zeigte.

Tipps der Polizei zum richtigen Verhalten gegenüber Exhibitionisten

Fälle von Exhibitionismus und sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit gibt es immer wieder. Exhibitionisten wollen Angst machen oder Aufmerksamkeit erregen. Die Polizei gibt folgende Ratschläge bei der Begegnung mit einem Exhibitionisten:

  • Betroffene sollten nicht zeigen, dass die Begegnung sie erschreckt. Man sollte sich so verhalten, als würde man den Täter ignorieren
  • Wer von einem Exhibitionisten belästigt wird, sollte nicht die Distanz zum Täter unterschreiten, sonst könnten Betroffene sich eventuell in Gefahr begeben.
  • Die beste Methode, sich gegen Exhibitionisten zu wehren ist, sich mit einer Personenbeschreibung sofort an die Polizei zu wenden, damit sie den Täter fassen kann.
  • Betroffene sollten sich genau das Aussehen des Täters merken, um der Polizei eine Personenbeschreibung geben zu können. Zum Beispiel auf Merkmale wie Narben, Hautverfärbungen und Tätowierungen achten.

Sollte man ein Foto vom Täter machen?

Die Idee, ein Foto von Exhibitionisten zu machen, ist umstritten. Einerseits hilft das bei der Fahndung, andererseits schenkt man dem Täter damit wiederum Aufmerksamkeit — was er ja beabsichtigt.

Was wollen Exhibitionisten bei Opfern erreichen?

Die Begegnung mit einem Exhibitionisten kann unabhängig vom Alter für Betroffene sehr belastend sein. Genau das ist es, was die Täter erreichen wollen, erklärt Wolfgang Jürgens, Pressesprecher der Polizei in Ulm.

Deswegen spricht man bei Exhibitionismus auch von einer indirekten Gewalttat: „Die Täter suchen nicht die Nähe, sondern die Distanz. Aus dieser Distanz heraus wollen sie gegenüber ihren Opfern Macht ausüben.“ Exhibitionisten entblößen sich und zeigen ihr Geschlechtsteil, um das Erschrecken zu erleben. Das gibt ihnen sexuelle Erregung oder Befriedigung.

Meist sind Frauen die Opfer, weil sie vermeintlich schwächer sind. Exhibitionismus gilt medizinisch als Persönlichkeitsstörung oder Verhaltensstörung in Gestalt einer gestörten Sexualpräferenz, die einer Behandlung bedarf.

Ob Exhibitionisten gefährlich sind, lässt sich nicht klar sagen. In der Regel würden sie die Distanz suchen, erklärt Jürgens. Das heiße aber nicht, dass sie nicht auch einen direkten sexuellen Übergriff versuchen könnten.

Exhibitionismus vor Kindern gilt als sexueller Missbrauch

Allgemein sieht das Gesetz für eine exhibitionistische Handlung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Exhibitionismus gegenüber Kindern unter 14 Jahren gilt juristisch als sexueller Missbrauch.

Die Kriminalstatistik nennt für das Jahr 2021 rund 8170 Fälle von exhibitionistischen Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses in Deutschland. Im Jahr 2020 waren es rund 8800 Fälle gewesen. Die Fallzahlen sind über die vergangenen 10 Jahre gesehen nur leicht gestiegen. Die Täter sind in großer Mehrheit Männer.