Corona-Regeln Neu-Ulm: Diese Beschränkungen gelten im Landkreis Neu-Ulm

Auch in Neu-Ulm gelten bereits verschärfte Corona-Beschränkungen.
dpa- Was gilt im Landkreis Neu-Ulm?
- Was darf ich zwischen 5 und 21 Uhr tun?
Sie dürfen ihre eigene Wohnung verlassen, wenn Sie dafür einen triftigen Grund haben. Triftige Gründe sind- Arbeiten, Schul- oder Kita-Besuch- Besuche bei Ärzten, Tierärzten oder Therapeuten- Einkaufen in allen Läden, die geöffnet sind – auch in Baden-Württemberg- Versorgung von Tieren, inklusive Gassigehen mit dem Hund- Besuche bei einem anderen Hausstand. Es dürfen also höchstens fünf Menschen zusammenkommen, wobei Kinder unter 14 Jahre, die zu einem der beiden Haushalte gehören nicht mitgezählt werden.- Besuche bei Lebenspartnern, alten oder kranken Menschen oder solchen, die Unterstützung brauchen- Begleitung von Sterbenden und andere seelsorgerische Tätigkeiten- Beerdigungen im engsten Familienkreis - Gottesdienstbesuche, wobei Maskenpflicht herrscht und das Singen verboten ist
Was darf ich nachts zwischen 21 und 5 Uhr tun?
Da der Landkreis Neu-Ulm ein Hotspot ist, also einen 7-Tages-Wert über 200 hat, gelten zusätzliche Regeln. Darunter fällt die nächtliche Ausgangssperre.- Arbeiten gehen bzw. von der Arbeit nach Hause fahren- Bei medizinischen Notfällen zum Arzt gehen oder in die Notfall-Apotheke- Tiere versorgen oder bei einem Notfall zum Tierarzt gehen- Menschen begleite, die Ihrer Unterstützung bedürfen- Minderjährige begleiten, sofern diese aus dem Haus müssen, etwa zum Arzt- Besuche im Rahmen des Sorge- und Umgangsrecht- Sterbenden beistehen- In einer anderen Wohnung, etwa bei Freunden oder dem Lebenspartner übernachten, sofern man nicht aus dem Haus geht und die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
Wie lange sind die Schulen im Landkreis Neu-Ulm noch geöffnet?
Nach jetzigem Stand beginnen am 19. Dezember die Ferien. Die 1. bis 7. Klassen gehen bis dahin normal in die Schule. Im Distanzunterricht sind alle Schüler-Ab der 8. Klasse, außer Förder- und Sonderschulen sowie die Abschlussklassen- Alle beruflichen Schulen – ausgenommen FOS/BOS

Schüler der Klassen 1. bis 7. haben normalen Unterricht
Stefan Sauer / dpaDarf man Besuche in Alten- und Pflegeheimen machen?
Hat das Pflegeheim keine weitergehenden Vorschriften, darf - Maximal ein Besucher pro Bewohner am Tag kommen- Muss ein aktueller negativer Coronatest vorgelegt werden-
Muss eine FFP2-Maske getragen werden?
Welche Dienstleistungen und Geschäfte sind geschlossen?
Neben den seit November bereits geschlossenen Geschäften, müssen auch Fahrschulen schließen. Es besteht eine Zugangsbeschränkung, was die Zahl der Menschen angeht, die zur gleichen Zeit in den Laden dürfen. Außerdem muss eine Maske getragen werden, im Geschäft und auf den Parkplätzen.
Darf man Alkohol in der Öffentlichkeit trinken?
Nein.

Alkohol ist in der Öffentlichkeit verboten.
dpaWas gilt für Weihnachten?
Bislang will Bayern die Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten lockern, demnach sollen sich zwischen 23. Und 26. Dezember höchstens zehn Personen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis treffen dürfen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Dies ist aber nicht sicher und hängt auch von den Infektionszahlen ab. Die Christmette darf besucht werden, da Gottesdienstbesuche vom 24. bis 26. Dezember als triftiger Grund gelten, um nachts das Haus zu verlassen.
Was gilt an Silvester?
Das gleiche wie an jedem anderen Tag. Keine Lockerungen!
Was will Baden-Württemberg am Sonntag erreichen?
Die Hotspot-Regelungen sollen auf das ganze Land ausgedehnt werden. Friseure, Barbershops und Sonnenstudios sollen umgehend schließen. Spätestens nach Weihnachten bis 9. Januar sollen außer dem Lebensmittelhandel alle Geschäfte schließen. In Sportanlagen soll der Freizeitsport grundsätzlich verboten werden, das soll auch für Bolzplätze gelten. In Schulen soll ab Klasse 8 Wechselunterricht eingeführt werden.
