Corona Baden-Württemberg Lockdown: Besuche: Pflicht-Tests für Pflege- und Altenheime

Bei einem harten Lockdown soll es in Baden-Württemberg keine generellen Besuchsverbote in Pflegeheimen geben (Symbolbild).
dpaBaden-Württembergs Minister Winfried Kretschmann kündigte an, angesichts der steigenden Corona-Zahlen, einen harten Lockdown nach Weihnachten an, sofern keine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden könne. Wie genau der Lockdown aussehen soll, blieb zunächst offen. Welche Auswirkungen dies Verschärfung auf Besuche in Altenheime und Krankenhäuser haben wird, ist noch nicht ersichtlich. Gegen ein pauschales Besuchsverbot hat sich Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) gegenüber Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart schon geäußert. Lucha lehnt ein Besuchsverbote auch bei steigenden Infektionszahlen kategorisch ab. Der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Jochen Cornelius-Bundschuh, plädierte für ein Recht auf Risiko. Während ältere Menschen zu Hause gemeinsam mit ihren Angehörigen entscheiden könnten, wie viel Nähe sie angesichts der Corona-Pandemie zulassen, seien Menschen in Heimen in dieser Frage quasi entmündigt.
Pflicht-Tests für Pflege- und Altenheime
In besonders betroffenen Alten- und Pflegeheimen werden Pflichttests eingeführt. Mehrmals pro Woche sollten die Tests stattfinden, sagte Kanzlerin Merkel auf dem Corona-Gipfel.
Besuchsverbote bedeutet ein massiver Eingriff für BewohnerInnen
Minister Lucha erklärte: „Pauschale Besuchseinschränkungen sind für die Bewohnerinnen und Bewohner massive Eingriffe, unter denen die Betroffenen während der ersten Phase der Pandemie erheblich gelitten haben.“ Mittlerweile seien die Einrichtungen und das Personal deutlich besser geschützt - etwa mit Ausrüstung und Antigen-Schnelltests; dies mache ein Offenhalten möglich. Lucha erläuterte, viele Träger wie etwa die Evangelische Heimstiftung hätten sich sehr deutlich gegen nochmalige Besuchsverbote ausgesprochen.

Für viele alte Menschen in Heimen hätte ein Besuchsverbot massive Auswirkungen.
dpaBesuch im Pflegeheim: Das sind die Regeln in Baden-Württemberg
Bewohnerinnen und Bewohner können pro Tag von zwei Personen besucht werden
Besucherinnen und Besucher müssen sich an die geltenden Hygiene-Regeln halten
Vor oder beim Eintreten in die Pflegeeinrichtung müssen sich Besucherinnen und Besucher die Hände desinfizieren
Es gilt eine Maskenpflicht
Der Abstand von 1,5 Meter muss eingehalten werden
Die Leitung des Heims muss die Daten wie Namen, Adresse und Zeitpunkt und Dauer des Besuches aufnehmen, um bei einer möglichen Infektion die betroffenen Personen informieren zu können
Besucherinnen und Besucher, typische Symptome einer Corona-Infektion zeigen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten, dürfen Pflegeeinrichtungen nicht betreten
Besuchsverbote können bei Corona-Ausbrüchen ausgesprochen werden
Besuchsverbote in Pflegeheimen können laut Minister Lucha von den zuständigen Behörden angeordnet oder von den Einrichtungen selbst ausgesprochen werden, wenn es zu Ausbrüchen kommt. „Aber auch hier gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, betonte er. Einen 100-prozentigen Schutz der Einrichtungen vor Infektionen könne es leider nicht geben.

