AfD-Parteitag in Hechingen
: Gericht hat entschieden – AfD darf Veranstaltung abhalten

Die Stadt Hechingen hatte versucht, den Parteitag der AfD in der Stadthalle zu verhindern. Doch das Verwaltungsgericht Sigmaringen macht dem einen Strich durch die Rechnung – es gebe bereits einen Vertrag.
Von
Theo Westermann
Hechingen
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Ortsschild Hechingen

In Hechingen wird im November wohl ein AfD-Parteitag stattfinden.

Christoph Schmidt/dpa
  • Verwaltungsgericht Sigmaringen erlaubt AfD-Parteitag am 8./9. November in Hechingen.
  • Stadt scheiterte mit Änderung der Hallen-Nutzungsordnung, da AfD bereits Mietvertrag hatte.
  • Gericht: Änderungen gelten nur für die Zukunft, nicht für bestehende Anträge.
  • Verdacht, dass Zweckänderung nur der Ablehnung diente, laut Urteil naheliegend.
  • AfD lobt Entscheidung: „Rechtsstaatsprinzipien haben sich durchgesetzt.“

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die AfD Baden-Württemberg kann ihren Landesparteitag am 8. und 9. November in Hechingen (Zollernalbkreis) abhalten. Der Versuch der Stadt beziehungsweise des Gemeinderats, mit der Änderung einer Nutzungsordnung der Stadthalle, den Parteitag zu verhindern, ist damit gescheitert. Der Gemeinderat hatte vor Wochen dafür votiert, keine Parteiveranstaltungen über die Kreisebene hinaus zuzulassen. Bereits vorher hatte die AfD aber einen Mietvertrag für die Halle abgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat dem Antrag der AfD Baden-Württemberg stattgegeben, die dagegen geklagt hatte. In dem Urteil, das unserer Redaktion vorliegt, betont das Gericht, dass eine Änderung des Widmungszwecks dahin gehend, dass entgegen der bisherigen Praxis (überörtliche) Parteiveranstaltungen nicht mehr zulässig sein sollen, einer Gemeinde zwar grundsätzlich möglich sei, wirke jedoch nur für die Zukunft; zuvor eingegangene Nutzungsanträge seien noch nach der bisher bestehenden Widmung zu entscheiden.

Gericht sieht einen „naheliegenden Verdacht“

Ändere eine Gemeinde die Zweckbestimmung, nachdem ein Antrag auf Überlassung bereits vorliege, so setzt sie sich dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie die Zweckbestimmung nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund geändert hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können.

Dass es eine lokale AfD-Gliederung war, die die Halle angemietet hatte, spielte für das Gericht keine Rolle. Der Zweck der Anmietung sei klar erkennbar gewesen, heißt es im Urteil.  Die Überlassung der Stadthalle zur Durchführung eines Parteitags könne auch nicht mit dem Argument einer drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung versagt werden.

Die AfD begrüßte den Beschluss: „Die Rechtsstaatsprinzipien haben sich durchgesetzt“, so der Co-Landesvorsitzende Emil Sänze in einer Mitteilung. Bereits im Schreiben an die Stadt Hechingen habe man darauf hingewiesen: „Pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten). Dies sei ein zentraler Rechtsgrundsatz, der auch nicht rückwirkend durch einen Gemeinderatsbeschluss ausgehebelt werden könne.