AfD-Verbotsantrag: Annette Widmann-Mauz zählt zu den Erstunterzeichnern

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz zählt zu den Erstunterzeichnerinnen des AfD-Verbotsantrags.
SWP-Archiv- Annette Widmann-Mauz ist eine von 113 Erstunterzeichnern des AfD-Verbotsantrags.
- Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD wurde an Bundestagspräsidentin übergeben.
- Widmann-Mauz betont die Gefahren der AfD für die Demokratie und ihre Verantwortung als Abgeordnete.
- Ziel ist es, noch in dieser Legislaturperiode über den Antrag abzustimmen.
- Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Verfassungswidrigkeit der AfD.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Soll die AfD verboten werden? Der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Rechtsaußen-Partei wurde von den Initiatoren am Mittwoch an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben. Zu den 113 Erstunterzeichnern, die den überfraktionellen Antrag unterstützen, gehört auch die Tübinger/Hechinger Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz.
„Verachtet offen die Menschenwürde“
„Die AfD“, so meint die Staatsministerin a. D., „verachtet unverhohlen unsere Demokratie und betrachtet politische Gegner als Feinde. Sie verachtet offen die Menschenwürde, unsere staatlichen Institutionen und befürwortet einen gewaltsamen Umsturz. Sie verbreitet Fake-News und Verschwörungsmythen und propagiert den ,Bevölkerungsaustausch‘. Meine Verantwortung als Abgeordnete gebietet es, alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, zu verhindern, dass eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird.“
Die Initiatorinnen und Initiatoren, so Widmann-Mauz weiter, hätten den vorliegenden Antrag „über Monate hinweg sehr sorgfältig und intensiv vorbereitet. Die Gründe, die wir dort aufführen und die auch von renommierten Juristinnen und Juristen viel Zustimmung erhalten haben, rechtfertigen aus meiner Sicht die Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit.“ Und weiter: „Es ist höchste Zeit, der zunehmenden Gefahr der AfD für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu begegnen. Wehrhafte Demokratie bedeutet auch, zu handeln, bevor es zu spät ist.“
Ziel: Noch in dieser Wahlperiode abstimmen
Nach dem Bruch der Ampel-Regierung und mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen dränge die Zeit umso mehr. Erklärtes Ziel der Initiatoren ist es, den Antrag noch in dieser Legislaturperiode auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen und über ihn abzustimmen.
Die Entscheidung trifft das Bundesverfassungsgericht
Widmann-Mauz erklärt: „Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit bereits als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat, liegen aus unserer Sicht genügend Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei als Ganzes verfassungswidrig ist. Auch die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen wurden von den Landesverfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ich möchte dabei betonen: Wir wollen mit unserem Antrag ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD einleiten. Unser Grundgesetz sieht bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, trifft nach Art. 21 Abs. 4 GG allein das Bundesverfassungsgericht. Die Prüfungsmaßstäbe und die damit verbundenen notwendigen tatbestandlichen Voraussetzungen sind zu Recht hoch. Ich bin aber überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind. Denn anders als bei der NPD erscheint es alles andere als aussichtslos, dass die AfD ihre verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erreichen könnte.“
