Tödliche Unfälle auf der Geislinger Steige
: Tempolimit von 60 km/h bei Nässe auf der B 10 – Das plant die Stadt

Nach den jüngsten tödlichen Unfällen auf der Geislinger Steige ändern sich die Vorschriften. Wie gefährlich stufen Behörden die Strecke ein und was gilt dort künftig?
Von
Michael Scheifele
Geislingen
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Nach zwei tödlichen Unfällen bei nasser Fahrbahn auf der Geislinger Steige hat die Stadtverwaltung nun eine Maßnahme beschlossen.

Rainer Lauschke

Zweimal verunglückten Autofahrer im August tödlich in der ersten Kurve der Geislinger Steige nach dem Ortsausgang der Fünftälerstadt. Beide Male war die Fahrbahn nass. Wie die Geislinger Stadtverwaltung berichtet, hat sie nun Konsequenzen gezogen: Jeweils am Beginn der Kurve sollen beidseitig Warnschilder mit einer Geschwindigkeitsreduktion auf 60 km/h bei Nässe aufgestellt werden. Die Maßnahme ist das Ergebnis einer Verkehrsschau von Stadt, Polizei, Straßenbauamt und Straßenmeisterei am 28. September. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll die Wahrscheinlichkeit weiterer Unfälle an der Stelle reduzieren.

Das fällt an der Unfallstelle auf

Wie die Behörden auf die Maßnahme kommen? Bei näherer Betrachtung sämtlicher sich dort ereigneten Unfälle, falle auf, dass bei der Mehrzahl der Unfälle die Fahrbahn nass war. Aus der Unfallstatistik lasse sich allerdings nicht ableiten, dass es sich bei dem Bereich um einen „klassischen Unfallschwerpunkt“ handele. „Erfasste Unfälle treten über den gesamten Verlauf der Steige auf – angesichts des täglich dort fließenden Verkehrs jedoch nicht in einer außergewöhnlichen Häufung“, heißt es.

Was ergeben Geschwindigkeitsmessungen?

Auch Messprotokolle der Fahrtgeschwindigkeiten auf der Geislinger Steige zeigten insgesamt keine Auffälligkeiten. Das Gegenteil sei der Fall: Trotz einer sehr hohen Anzahl an gemessenen Fahrzeugen verzeichneten im Schnitt lediglich rund zwei Prozent der gemessenen Fahrzeuge einen Geschwindigkeitsverstoß. Dieses Gesamtbild bestätigen auch nochmals mehrere unmittelbar nach den jeweiligen Unfällen durchgeführte Messungen, die jeweils unterdurchschnittlich wenig Geschwindigkeitsverstöße verzeichneten, heißt es in der Mitteilung: „Die Geislinger Steige ist insgesamt also keine Strecke, auf der wir eine Problematik mit ständigen Geschwindigkeitsüberschreitungen haben.“ Auch beim Fahrbahnbelag der Steige seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden, die sofort korrigiert werden sollten.

In den vergangenen fünf Jahren haben sich auf der Geislinger Steige insgesamt 20 Unfälle ereignet. Das erklärte Christiane Wehnert, Pressesprecherin der Geislinger Stadtverwaltung auf eine Anfrage der GZ unmittelbar nach dem ersten tödlichen Unfall im August. Auch ein Blitzer an der Unfallstelle sei aus Sicht der Stadt grundsätzlich vorstellbar. „Es ist jedoch hypothetisch anzunehmen, dass dadurch die Unfallgefahr sinkt“, so Wehnert weiter.