Im Interesse der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger wollen sie nicht länger zuwarten: Zwölf baden-württembergische Landrätinnen und Landräte, deren Kreise Mitglieder der „Motorradlärm-Initiative Baden-Württemberg“ sind, appellieren mit Nachdruck an den Bund, die Kernforderungen der Initiative und eine entsprechende Entschließung des Bundesrats aus dem Jahr 2020 zeitnah umzusetzen.
„Wir setzen uns aktiv für Regelungen ein, mit denen Verkehrslärm wirksam reduziert werden kann. Fahrzeuge müssen leiser gebaut und gefahren werden“, sagen die Kreischefinnen und -chefs – darunter auch Landrat Heiner Scheffold. Schließlich gibt es auch im Alb-Donau-Kreis viele beliebte Motorradstrecken – unter anderem rund um Schmiechen und Schelklingen. Hier sei es an sonnigen Wochenenden besonders laut; immer wieder kommt es zu schweren Unfällen.
Landkreise wollen Beitrag zur Umsetzung leisten
Eine zentrale Forderung der Initiative ist, dass der Bund sich mit Nachdruck bei der EU für einen Grenzwert der Geräuschemissionen bei der Genehmigung und Zulassung neuer Fahrzeuge einsetzt. Daneben sieht die Initiative den Bund unter anderem bei der Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten für Raser gefordert. Zu den lärmgeplagten Landkreisen gehören neben der Region die Kreise Rems-Murr, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Lörrach, Rastatt, Ravensburg, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Waldshut sowie der Enzkreis.
„Als Landkreise wollen wir auch selbst einen Beitrag zur Umsetzung der Forderungen leisten“, stellt der Landrat des Enzkreises, Bastian Rosenau, auch im Namen seiner Amtskolleginnen und -kollegen fest. Die bisherigen Erfolge der rund 170 Mitglieder zählenden Initiative, vor allem die wegbereitende Entschließung des Bundesrats, könnten sich zwar sehen lassen. Der Bund habe diese aber noch nicht umgesetzt, beziehungsweise nicht weiterverfolgt.
Verzweifelte Versuche der Kommunen
Stattdessen werde der Ball entweder den Unteren Verkehrsbehörden zugespielt. Diesen fehle jedoch das rechtliche Handwerkszeug für einen vernünftigen und landesweit einheitlichen Verkehrslärmschutz. Nicht wenige Kommunen versuchten derweil mit aufwendigen Lärmaktionsplänen, Lärmdisplays oder Appellen am Straßenrand eher verzweifelt als wirkungsvoll, den täglichen Lärmemissionen beizukommen, heißt des weiter in der Mitteilung zur Resolution.
Das Thema Verkehrslärm bestimme jedenfalls regelmäßig die Tagesordnungen politischer Gremien, der Behördenarbeit und sorge für Unzufriedenheit bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Das müsse sich dringend ändern, so die einhellige Meinung der Landrätinnen und Landräte.