Präparierter Hundeköder: In einem Hühner- oder Putenfuß steckt eine Schraube

„Sollte ein Hund diesen Köder im Ganzen herunterschlucken, drohen ihm qualvolle und potenziell tödliche innere Verletzungen“: der präparierte Köder aus Goldbach
privat- Frau findet am Sonntag in Goldbach einen präparierten Hühner- oder Putenfuß mit Schraube.
- Fundort war ein viel genutzter Weg nahe der Kläranlage – weitere Köder sind möglich.
- Gefahr für Hunde: Beim Verschlucken drohen qualvolle, potenziell tödliche Verletzungen.
- Polizei und Ordnungsamt Crailsheim wurden informiert, Anzeige gegen Unbekannt liegt vor.
- Rechtliche Einordnung: Sachbeschädigung, da Tiere als Sachen gelten – zudem Verstoß gegen Tierschutzgesetz.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Man kennt das schon. Immer wieder tauchen irgendwo Köder auf, die mit Gift, Rasierklingen oder Glassplittern präpariert sind, um Hunden und anderen Tieren Schaden zuzufügen. Jetzt hat sich eine Hundebesitzerin aus Goldbach bei uns gemeldet mit einem für sie „lebenswichtigen Thema“. Am Sonntag während einer Gassirunde habe sie an einem frequentierten Weg in der Nähe der Kläranlage Goldbach einen gefährlichen Köder entdeckt.
Dabei handelt es sich um einen getrockneten Hühner- oder Putenfuß – „einen unter Hundehaltern sehr beliebten Kausnack“, wie die Frau es formuliert. Gespickt mit einer Metallschraube, denn die wurde durch den Fuß gedreht. „Sollte ein Hund diesen Köder im Ganzen herunterschlucken, drohen ihm qualvolle und potenziell tödliche innere Verletzungen“, fürchtet die Frau. „Das macht mich traurig, wenn ich daran nur denke.“ In Onolzheim starb im Mai vergangenen Jahres ein Hund durch einen Giftköder.
Tiere gelten im Strafrecht als Sachen
Zurück nach Goldbach. Da der Weg, den sie nahm, Teil einer beliebten Hundestrecke ist, könnten noch weitere präparierte Köder ausgelegt worden sein, vermutet die Frau. Eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei und eine Meldung an das Ordnungsamt der Crailsheim seien bereits erfolgt. Auf Nachfrage bestätigt die Polizei, dass ihr eine Anzeige vorliegt. Die Frau hofft, dass die Reichweite der Zeitung dazu beiträgt, die Hunde-Community zu warnen.
Wird ein Tier durch einen Köder verletzt oder getötet, ist der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt, da Tiere im Strafrecht als Sachen gelten. Zudem liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor.

