- Die Corona-Zahlen in Deutschland sind weiterhin zu hoch.
- Deshalb haben Kanzlerin Angela Merkel und die Länder-Chefs den harten Lockdown bis mindestens 31.1.2021 verlängert.
- Der nächste Corona-Gipfel findet am Montag, 25.1.21, statt.
- Seit Montag, 11.1.2021 gelten in BW neue Corona-Regeln., sie sollen die auch in Baden-Württemberg viel zu hohen Fallzahlen senken helfen.
- Die Zahl der Impfungen in Deutschland ist auch am 11.1.2021 relativ niedrig, bisher wurden bundesweit nur 532.878 Menschen gegen Corona geimpft, in Baden-Württemberg sind es 55.320 Menschen.
Bei den neuen Corona-Regeln im Südwesten bereiten vielen Menschen vor allen die Kontaktbeschränkungen und die Besuchsregeln Probleme. Sie betreffen vor allem
- Besuche von Verwandten und Freunden,
- die Betreuung von Kindern sowie
- private Treffen und Zusammenkünfte allgemein.
Das ist die wichtigste Corona-Regel zu Besuchen und Kontakten in BW
Wie sehen die neuen Regeln der Corona-Verordnung im Alltag aus, welche Ausnahmen gibt es, was ist verboten und erlaubt?
Wörtlich formuliert heißt es beim Staatsministerium Baden-Württemberg grundsätzlich zu Kontakten: „Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch die Angehörigen des eigenen Haushalts (abgeschlossene Wohneinheit) treffen. Es darf nur noch eine nicht zum Haushalt gehörende Person hinzukommen.“ Immerhin gibt es eine Erleichterung: „Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.“
Fragen, Antworten und Fallbeispiele für die Corona-Regel bei Kontakten und Treffen
Obwohl auf den ersten Blick klar formuliert, lässt die Kontakte-Regel in Baden-Württemberg viele Fragen offen. Einige Bespiele:
Darf ein gemeinsam lebendes Ehepaar zum Beispiel die Eltern des Ehemannes besuchen?
Nein. Denn die betagten Eltern sind ein Haushalt - und als solcher dürfen sie nur 1 weitere Person bei sich empfangen - obwohl ihre Kinder (Ehemann und Ehefrau) ebenfalls aus einem gemeinsamen Haushalt kommen. Es darf also nur der Mann oder die Frau zu den Eltern - und die Enkel, wenn sie nicht älter als 14 Jahre sind.
Dürfen befreundete Paare sich treffen?
Nein. Befreundete Paare dürfen sich nicht treffen, auch nicht zum Beispiel zum gemeinsamen Spaziergang, denn es ist nur ein Haushalt plus 1 Person erlaubt.
Darf eine Person einen Haushalt besuchen oder umgekehrt auch ein Haushalt eine Person besuchen?
Ja. Wo das Treffen stattfindet spielt keine Rolle: Es darf eine Person eine andere Familie zu Hause besuchen, die Familie kann auch zu einer alleine lebenden Person gehen.
Corona-Regeln und Ausnahmen von Kontaktbeschränkungen für Familien, Kinder, Angehörige
Die neuen Regeln bedeuten für Familien harte Einschränkungen - sowohl bei der Betreuung von Kindern, aber auch bei der Pflege und Betreuung von älteren Menschen, beziehungsweise Verwandten. Deswegen sieht die Corona-Verordnung Ausnahmen vor.
Das Staatsministerium in Stuttgart sagt dazu: „Um besondere Härten etwa für
- Alleinerziehende,
- pflegende Angehörige,
- Patchwork-Familien oder bei der
- Betreuung von Kindern
zu vermeiden, zählen die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht mit.“
Allerdings gibt es auch hier wieder Einschränkungen. So rät die Landes-Behörde auf ihrer Homepage „dringendst“, so genannte „feste Haushaltspartnerschaften“ zu bilden und „sich möglichst nur mit diesem einen weiteren Haushalt zu treffen und nicht heute mit Haushalt A, dann mit Haushalt B und am nächsten Tag mit Haushalt C“.
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Darf man Kinder überhaupt woanders betreuen lassen?
Ja. Bei Treffen von maximal zwei Haushalten sind zu den Haushalten gehörende Kinder bis einschließlich 14 Jahren von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Es ist also möglich, bei Bedarf Kinder in einem befreundeten oder verwandten Haushalt betreuen zu lassen. Aber auch hier gilt: Feste Betreuungsgemeinschaften bilden. Denn die Kinder sollen nicht in wechselnden Haushalten betreut werden.
Darf man sein Kind zur Betreuung begleiten oder sich dabei mit anderen treffen?
Ja - eingeschränkt. Es ist erlaubt, dass ein Elternteil ein Kind zu einem befreundeten Kind begleitet. Es dürfen dabei aber nicht mehr als zwei Haushalte zusammenkommen, die Kinder dürfen nur aus diesen beiden Haushalten stammen. Soll heißen: Zwei befreundete, bekannte oder verwandte Elternteile aus zwei Haushalten in Begleitung ihrer Kinder können sich in der Wohnung treffen oder zum Beispiel gemeinsam spazieren gehen. Auch kann eine Familie mit einer weiteren Person spazieren gehen. Die Ausgangsbeschränkungen müssen beachtet werden. Die Kinder müssen aus den beiden Haushalten stammen, und es gilt die Aufforderung feste „Haushaltspartnerschaften“ zu bilden.
Wenn Kinder bis einschließlich 14 Jahren von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind: Dürfen sich dann Gruppen von Kindern zum Spielen treffen?
Nein. Die Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf zwei Haushalte. Die Regelung soll besondere Härten etwa für Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Patchwork-Familien oder bei der Betreuung von Kindern vermeiden.
Gibt es bei Besuchen Ausnahmen für direkte, beziehungsweise geradlinig Verwandte?
Nein. Ausnahmen für geradlinige Verwandte gibt es nicht mehr in der Verordnung, diese Regel wurde aus der Verordnung gestrichen.
Gelten die Kontaktregeln auch im Freien und beim Sport?
Ja. Im Freien ist zwar weiterhin Sport und Bewegung erlaubt. Dabei sind aber die Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Es dürfen also nur Personen eines Haushalts gemeinsam mit einer weiteren Person spazieren gehen. Die Begleitung eines Elternteils durch die eigenen Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist dabei erlaubt. So können sich etwa zwei befreundete, bekannte oder verwandte Elternteile aus zwei Haushalten mit ihren jeweiligen Kindern im Freien zum Spaziergang aufhalten. Auch kann eine Familie mit einer weiteren Person spazieren gehen.