Auswirkungen des Infektionsschutzgesetzes auf den Kreis Ludwigsburg: Schulen: Landrat froh um klare Linie

Im Kreis gibt es nur noch Fernunterricht ab Montag. Der Kreis-Inzidenzwert liegt schon lange über 165. Nur Abschlussklassen werden in Präsenz unterrichtet. ⇥
dpa/Ulrich PerreyDas neue Infektionsschutzgesetz gilt seit Freitag und bringt auch im Landkreis Ludwigsburg Veränderungen der Corona-Regeln mit sich. Die Gesetzesänderung passierte am Mittwoch den Bundestag und am Donnerstag den Bundesrat und greift ab diesem Samstag.
Auch in Kreis greift mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Bundes-Notbremse. Das bedeutet, dass sich die Ausgangsbeschränkung um eine Stunde nach hinten verschiebt, sie gilt nun zwischen 22 und 5 Uhr .
Kein Präsenzunterricht möglich
Vor allem für Schüler bringt das neue Gesetz Änderungen. Ab einer Kreis-Inzidenz von 165 ist kein Präsenzunterricht mehr möglich. Nachdem vorige Woche kein einheitliches Vorgehen der Schulen im Kreis beschlossen worden war, schrieb Landrat Dietmar Allgaier nun Schulleitungen und Kindergärten an, „um frühzeitig zumindest über die Schritte zu informieren, zu denen wir bereits Auskunft erteilen können.“ Den neuen Schwellenwert von 165 habe der Kreis seit dem 13. April überschritten. „Dies bedeutet ab Montag dann die grundsätzliche Rückkehr zum Fernunterricht.“ Die Vereinheitlichung der Regelungen im Bezug auf die Schulen, aber auch die Ausgangssperre, begrüßt der Landrat: „Ich bin froh um die bundeseinheitliche und klare Linie.“ Alles andere sei Schülern, Eltern und auch dem Lehrpersonal schwer zu vermitteln. Und doch „tut es mir sehr leid für die Schüler“, sagt Allgaier. In Gesprächen wurde ihm geschildert, wie sehr sich Jugendliche und Kinder auf den Präsenzunterricht gefreut hatten.
Wie es mit Sonderregelungen für Abschlussklassen, Förderschulen oder den Notbetrieb genau aussehe, das wisse auch der Landrat noch nicht, er gehe aber davon aus, dass die Landesregierung noch am Wochenende Regelungen beschließen und mitteilen werde. Dabei gehe es um eine mögliche Testpflicht. Auch die Beruflichen Schulzentren bieten für Abschlussklassen Präsenzunterricht an, sagt Andreas Moser, Geschäftsführender Schulleiter der Beruflichen Schulen im Kreis.
Im neuen Gesetz gibt es jedoch auch Lichtblicke. Während das Blühende Barock vor Kurzem nur mit einer Sondergenehmigung öffnen durfte, erlaubt die Regelung nun eine Öffnung mit Hygienekonzept und Schnelltest. Ob und ab wann dies umgesetzt wird, ist aber noch nicht entschieden. ⇥