Warum tun sich alle Kliniken ganz besonders schwer mit der Forderung und auch schon mit dem ersten Arbeitgeberangebot? Diese Frage zum Warnstreik im öffentlichen Dienst am morgigen Mittwoch (8. März) beantwortet Dr. Gerhard Hinger, Vorsitzender Geschäftsführer des Zollernalb Klinikums, am Montagmorgen in einer Mail an seine Belegschaft.
Streik im Zollernalb Klinikum
„Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der Zollernalb Klinikum gGmbH zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen“, heißt es in dem Infoschreiben. Dieser solle sowohl in Albstadt als auch in Balingen am Mittwoch stattfinden. „Die Gewerkschaften fordern in dieser Tarifauseinandersetzung eine Steigerung von 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro für eine einjährige Laufzeit“, schreibt die Geschäftsführung. Der geforderte Mindestbetrag komme einer durchschnittlichen Erhöhung von rund 14 Prozent gleich, mit Auswirkungen in einzelnen Entgeltgruppen von bis zu 22 Prozent. Das erste – und aus Sicht der Arbeitgeber verhandlungsfähige Angebot – liege bei einer Laufzeit von bis zu 27 Monaten bei einer Steigerung von bis zu 12 Prozent im Einzelfall. Das Angebot setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen (siehe Infobox).
Dann kommt Hinger zum Problem: „Vorausgesetzt wir erreichen die Leistungen des Vorjahres, erhöht sich unser Budget 2023 um 3,66 Prozent und liegt damit weit unter den Vorstellungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.
Der Betrieb des Klinikums ist indes gewährleistet: Wer einen Herzinfarkt erleidet oder sonst eines dringenden Eingriffs bedarf, der nicht aufgeschoben werden kann, wird freilich trotzdem versorgt. Dafür hat die Geschäftsführung sich mit Verdi auf eine Notdienstvereinbarung verständigt, die sich ausschließlich auf Mitarbeiter bezieht, die unter die Regelungen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst in Krankenhäusern fallen und am Streik teilnehmen möchten.
Notdienstvereinbarung im Klinikum
Die vereinbarte Besetzung einzelner Bereiche – unter anderem OP, Intensiv, Anästhesie, Stationen – richte sich überwiegend nach den Besetzungen an Sonn- und Feiertagen. Nicht patientennahe Bereiche sind nicht in diese Notdienstvereinbarung einbezogen.
In der Mitarbeiterinformation stellt die Geschäftsführung des Zollernalb Klinikums fest: Durch die Teilnahme an rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen wird das Arbeitsverhältnis des einzelnen Beschäftigten nicht aufgelöst. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ruhen jedoch für die Dauer der Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen. Beim Verlassen und Betreten des Betriebs bestehe die Verpflichtung, die Zeiterfassung zu betätigen.
Wie berichtet, wird es Warnstreiks am Zollernalb Klinikum, in der Balinger Stadtverwaltung, im Landratsamt, Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit geben. Ab 8.30 Uhr wird es eine Streikgelderfassung am Rathausplatz geben. Um 9 Uhr folgt dann eine Kundgebung. In Albstadt wird außer am Zollernalb Klinikum auch bei der Stadt gestreikt. Um 11.30 ist Streikgelderfassung am Bürgerturmplatz, um 12 Uhr dann eine Kundgebung.
Das Angebot der Arbeitgeber in zweiter Verhandlungsrunde
In der zweiten Verhandlungsrunde führt Verdi die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW, der IG BAU und dem DBB Beamtenbund und Tarifunion. Die Arbeitgeber haben ein Angebot gegenüber den Gewerkschaften abgegeben, wie der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg informiert:
1 1500 Euro netto als Inflationsausgleichsprämie für Vollzeitkräfte (Auszubildende 750 Euro netto) spätestens im Mai 2023
2 1000 Euro netto als Inflationsausgleichsprämie für die Vollzeitkräfte (Auszubildende 500 Euro netto) im öffentlichen Dienst im Januar 2024
3 eine dauerhafte Steigerung Ihres Entgeltes um 2,0 % ab Juni 2024
4 eine höhere Jahressonderzahlung von 75 % ab Entgeltgruppe 9a im Jahr 2023
Damit beinhalte das Angebot ein Mindestvolumen von 11,97 Prozent, informiert der Kommunale Arbeitgeberverband. Die unteren Entgeltgruppen „profitieren davon sogar noch mehr“ – im Schnitt bedeute das Angebot, dass Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 Stufe 6 im Schnitt ein Volumen von 12,2 Prozent erhalten.
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