Im Fall um das forstwirtschaftliche Grundstück von Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) in Balingen hat der Gutachterausschuss der Stadt nachgebessert: Der neue Bodenrichtwert für den bebauten Teil des Privatgrundstücks liegt nach Angaben des SWR nicht mehr bei 60 Cent, sondern bei 305 Euro pro Quadratmeter. Der Gutachterausschuss war kurz vor Redaktionsschluss nicht mehr zu erreichen, indes hatte die Balinger Verwaltung gegenüber unserer Zeitung bereits kurz nach Bekanntwerden der zu niedrigen Bewertung erklärt, dass der neue Richtwert dem des benachbarten Grundstücks angepasst werde. Für dieses wurde schon im Zuge der ersten Evaluierung ein Bodenrichtwert von 305 Euro pro Quadratmeter bestimmt.
Video über das Privatgrundstück in Balingen
Aufmerksamkeit erhielt der Verwaltungsfehler im Februar durch einen Youtuber. Er hatte versucht, vorzurechnen, wie hoch die Steuerlast bei einem Bodenrichtwert von 60 Cent und einer Grundstücksgröße von etwas mehr als 8000 Quadratmeter ausfallen würde. Dabei kam er auf einen Wert unter 25 Euro.
Warum die Grundsteuerreform nötig wurde
Dass eine Neubewertung von Grundstücken überhaupt vorgenommen werden muss, ist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zurückzuführen. Das Gericht hatte die steuerliche Bewertung von Grundstücken nach gegenwärtigem Vorgehen für verfassungswidrig erklärt, weil vergleichbare Flächen unterschiedlich behandelt werden. Für die Bewertung werden derzeit noch veraltete Daten genutzt, obwohl sich die Grundstücke und Immobilien in ihrem Wert längst weiterentwickelt haben. Die Reform der Grundsteuer tritt ab 2025 in Kraft, dann gelten auch die neu ermittelten Bodenrichtwerte.
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