Fledermaus-Fall in Bitz: Jugendlicher steht unter Tatverdacht

Der Hohle Fels in Bitz macht überregional Schlagzeilen.
Karl-Otto Gauggel- Feuerwerk in Bitz tötet zwei Fledermäuse, Ermittlungen laufen.
- Jugendlicher verdächtigt, Naturschutzgesetz verletzt zu haben.
- Peta bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise zur Täterverurteilung.
- Höhle bis März Zutrittsverbot, Fledermaus-Winterquartiere geschützt.
- Polizei gibt keine weiteren Details preis, Strafe bis zu drei Jahre möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Entsetzen ist immer noch groß: Anfang Februar zeichnet eine Wildkamera auf, wie fünf Personen den Hohlen Fels betreten. Kurz darauf kommt es zur Explosion. Durch ein Feuerwerk sollen letztlich mindestens zwei Fledermäuse getötet worden sein. Sowohl das Landratsamt Zollernalb als auch die Tierschutzorganisation Peta haben Strafanzeigen gestellt.
Auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE berichtet das Polizeipräsidium Reutlingen über den aktuellen Stand des Verfahrens. Zwischenzeitig lagen die Ermittlungen gegen Unbekannt auf Eis, heißt es. Doch das hat sich mittlerweile geändert, eine Person rückt in den Fokus der Polizei: „Aufgrund neuer Erkenntnisse wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Mittlerweile richten sich diese Ermittlungen gegen einen Jugendlichen als mutmaßlichen Tatverdächtigen“, heißt es von Seiten der Polizei.
Polizei hält sich bedeckt
Näheres zur Person gibt die Pressestelle nicht bekannt. Was auf den Aufnahmen der Wildkamera zu sehen oder zu hören ist, verrät die Polizei ebenfalls nicht. Zu Details des Ermittlungsverfahrens hält sich die Pressestelle bedeckt. Nach Abschluss der Ermittlungen sollen die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.
Der Jugendliche steht unter Verdacht, gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen zu haben. Im konkreten Fall gehe es um die Tötung eines wildlebenden Tieres einer besonders geschützten Art, heißt es im Paragrafen, auf den die Polizei verweist. Die Strafe für solch ein Vergehen hat es in sich: „Möglich sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren“, so der Pressesprecher. Über die Strafe entscheidet aber letztlich die Justiz.
Der Fall sorgt derweil überregional für Schlagzeilen. Unter anderem hat die Tierschutzorganisation Peta Deutschland eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro ausgesetzt, für Hinweise, die zur Verurteilung des Täters führen. In der Höhle herrscht derweil weiterhin Zutrittsverbot: Vom 1. Oktober bis 31. März dürfen Winterquartiere von Fledermäusen gar nicht gestört werden.

