Bezahlkarte Zollernalbkreis
: „Zollernalbkarte“ für Geflüchtete unwahrscheinlich

Die CDU-Fraktion im Kreistag hat den Antrag gestellt, man möge prüfen, ob man im Zollernalbkreis eine Bezahlkarte für Geflüchtete einführen kann.
Von
Vera Bender
Zollernalbkreis
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Die Bezahlkarte soll dieses Jahr auch im Zollernalbkreis eingeführt werden.⇥

Philipp von Ditfurth

Die Bezahlkarte für Flüchtlinge wird kommen. Auch im Zollernalbkreis. Bei der jüngsten Sitzung des Kreistages in Balingen hatte die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, man möge prüfen, ob es eine Bezahlkarte für den Kreis geben könnte. Kurz darauf haben der Bund und das Land Baden-Württemberg beschlossen, noch in diesem Jahr eine solche Karte einzuführen.

Es werde wohl sinnvoll sein, wenn sich der Zollernalbkreis diesem Vorgehen anschließen und keinen eigenen Weg beschreitet, erklärte Pressesprecher Steffen Maier auf Nachfrage. Eine eigene Karte ergebe keinen Sinn. Das habe sich einfach zeitlich überschnitten – die Anfrage der CDU-Fraktion und der Beschluss des Landtags.

Im Falle des Ortenaukreises sei das etwas ganz anderes, erläutert Maier. Ende Januar wurden dort, im flächengrößten Landkreis Baden-Württembergs mit ihrer Kreisstadt Offenburg, sogenannte „Social Cards“ an Geflüchtete ausgegeben. Aber nur an Geflüchtete, die kein Bankkonto besitzen. Und das ist der entscheidende Punkt, so Steffen Maier. Die Flüchtlinge mussten im Ortenaukreis dementsprechend zur Ausgabestelle in der Kreisstadt, um ihr Bargeld abzuholen, wenn sie über keinerlei Konto verfügten.

Keine Überweisungen möglich

Mit der „Social Card“ konnte man zwischen Rhein und Schwarzwald auf diese Weise bargeldlos einkaufen und Geld abheben. Man kann aber keine Überweisungen vornehmen. Sobald der Geflüchtete ein Bankkonto eröffnet, muss er die „Social Card“ wieder abgeben. Mit der bundesweiten Bezahlkarte, die nach den Plänen der Bundes- und Landesregierung noch im Sommer oder Herbst dieses Jahres eingeführt werden soll, können Bargeldabhebungen bis zu einer bestimmten Summe sowie Einkäufe getätigt werden. Auch bei dieser Variante sind Überweisungen, beispielsweise in das Heimatland, ausgeschlossen. Die Ausgabe der Bezahlkarte für Geflüchtete ist unabhängig davon, ob diese ein Bankkonto haben oder nicht. Die Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern planen ebenfalls ein eigenes Modell.

Alle anderen Bundesländer haben sich dem Vorhaben des Bundes angeschlossen – so auch Baden-Württemberg. „Mit der Bezahlkarte wollen wir eine Signalwirkung schaffen – gegen irreguläre Migration und finanzielle Transferleistungen in die Herkunftsländer“, so Landesjustizministerin Marion Gentges von der CDU.